Durchführung arbeitstherapeutischer Maßnahmen für den Justizvollzug Referenznummer der Bekanntmachung: 220-133-Wu-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung arbeitstherapeutischer Maßnahmen für den Justizvollzug
Durchführung von arbeitstherapeutischen Maßnahmen für den Justizvollzug
JVA Bützow
Bützow
Durchführung von arbeitstherapeutischen Maßnahmen in der JVA Bützow über einen maximalen Zeitraum von 48 Monaten
Der Kabinettsbeschluss vom 02.02.2021 (Kabinettsvorlage Nr. 22/21) sieht die notwendigen Fördermittel für das Justizministerium bereits vor. Die konkrete Zurverfügungstellung durch die ESF Fondsverwaltung steht unter Haushaltsvorbehalt.
Diese Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zusage der entsprechenden Fördermittel. Eine Entscheidung über die Zusage wird voraussichtlich im I. Quartal 2022 getroffen.
Bei den genannten Werten handelt es sich lediglich um Schätzwerte für ein Jahr.
JVA Stralsund
Stralsund
Durchführung von arbeitstherapeutischen Maßnahmen in der JVA Stralsund über einen maximalen Zeitraum von 48 Monaten
Der Kabinettsbeschluss vom 02.02.2021 (Kabinettsvorlage Nr. 22/21) sieht die notwendigen Fördermittel für JM bereits vor. Die konkrete Zurverfügungstellung durch die ESF Fondsverwaltung steht unter Haushaltsvorbehalt.
Diese Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zusage der entsprechenden Fördermittel. Eine Entscheidung über die Zusage wird voraussichtlich im I. Quartal 2022 getroffen.
Bei den genannten Werten handelt es sich lediglich um Schätzwerte für ein Jahr.
JVA Waldeck
Waldeck
Durchführung von arbeitstherapeutischen Maßnahmen in der JVA Waldeck über einen maximalen Zeitraum von 48 Monaten
Der Kabinettsbeschluss vom 02.02.2021 (Kabinettsvorlage Nr. 22/21) sieht die notwendigen Fördermittel für JM bereits vor. Die konkrete Zurverfügungstellung durch die ESF Fondsverwaltung steht unter Haushaltsvorbehalt.
Diese Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zusage der entsprechenden Fördermittel. Eine Entscheidung über die Zusage wird voraussichtlich im I. Quartal 2022 getroffen.
Bei den genannten Werten handelt es sich lediglich um Schätzwerte für ein Jahr.
JVA Neustrelitz
Neustrelitz
Durchführung von arbeitstherapeutischen Maßnahmen in der JVA Neustrelitz über einen maximalen Zeitraum von 48 Monaten
Der Kabinettsbeschluss vom 02.02.2021 (Kabinettsvorlage Nr. 22/21) sieht die notwendigen Fördermittel für JM bereits vor. Die konkrete Zurverfügungstellung durch die ESF Fondsverwaltung steht unter Haushaltsvorbehalt.
Diese Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zusage der entsprechenden Fördermittel. Eine Entscheidung über die Zusage wird voraussichtlich im I. Quartal 2022 getroffen.
Bei den genannten Werten handelt es sich lediglich um Schätzwerte für ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Falls eine Bietergemeinschaft gebildet wird: Erklärung der Mitglieder (siehe Punkt 4 Vordruck "Angebot")
• Verpflichtungserklärung des Bieters /der Bietergemeinschaft zur Zahlung des Mindestlohns (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
• Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
• Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen*.
• Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck "Angebot"). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist daraufhin von jedem benannten Unterauftragnehmer einzureichen.
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
a) In den letzten drei Jahren vor Absendung der Bekanntmachung müssen der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer mindestens zwei vergleichbare Dienstleistungsaufträge, davon mindestens einer für einen öffentlichen Auftraggeber, im Bereich der Arbeitstherapie bzw. der Arbeits- und Berufsförderung oder dem Übergangsmanagement durchgeführt haben (Referenzen). Als vergleichbar angesehen wird eine Referenz, z. B. wenn ähnliche Personalanforderungen hervorgehen, das heißt, ein/e Arbeitserzieher/-in, Arbeitspädagoge/-in oder Ergotherapeut/-in oder eine Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung eingesetzt wurde.
Geforderte Referenzen sind per Liste (Benennung von Auftraggeber, Auftragsgegenstand und Ausführungszeitraum) nachzuweisen.
b) Der Bieter muss mittels Eigenerklärung bestätigen, dass er bereits mit Angebotsabgabe, spätestens aber im Auftragsfall, über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. sich verbindlich verpflichtet, im Falle einer Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Die Versicherung muss folgende Kriterien/Deckungssummen erfüllen:
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall und
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden je Schadensfall.
Im Auftragsfall hat der Bieter die Versicherungspolice über das Bestehen einer Betriebshaftungspflichtversicherung, die die vorgenannten Kriterien und Deckungssummen erfüllt, einzureichen (eine Kopie ausreichend).
c) Das zum Einsatz kommende Personal muss fachlich und pädagogisch für die Durchführung der Maßnahme geeignet sein. Als geeignet wird insbesondere Personal angesehen, welches über eine Qualifikation als Arbeitserzieher/-in, Arbeitspädagoge/-in oder Ergotherapeut/in oder als geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung verfügt. Das Personal muss über personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit) verfügen. Erforderlich sind außerdem Erfahrungen in der Arbeit mit Personen, die wegen ihrer multiplen Vermittlungshemmnisse dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Das in der Maßnahme eingesetzte Personal muss über mindestens eine einjährige Erfahrung in der Berufsvorbereitung, Benachteiligtenförderung oder Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bzw. Menschen mit Behinderung verfügen. Verfügt ein/e Arbeitserzieher/in, Arbeitspädagoge/-in oder Ergotherapeut/in über Berufserfahrung von weniger als einem Jahr, so muss der Auftragnehmer darlegen, wie er die Einarbeitung dieses Personals in der JVA durchführen wird.
Der Bieter hat per Eigenerklärung zu bestätigten, dass er spätestens 14 Tage vor Maßenahmebeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung hat.
Sofern seitens des Bieters Unterauftragnehmer zur Erfüllung der Leistung vorgesehen sind, muss der Bieter vor Auftragserteilung die vorstehenden Eignungskriterien auch für diese nachweisen. Die Aufforderung erfolgt gesondert.
- Verpflichtung des Auftragnehmers und seiner eventuellen Unterauftragnehmer ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Mindest-Stundenentgelt von 10,35 € (brutto) zu zahlen (siehe Vertragsentwurf)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [gelöscht]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).