Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 10 (HLF 10)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bützow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.buetzow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 10 (HLF 10)
Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges 10 (HLF 10) für die FFW Jürgenshagen in 3 Losen (Fahrgestell, Aufbau, Beladung) Anforderungen siehe Vergabeunterlagen/ Leistungsbeschreibung Los 1 bis 3
Lieferung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10)
18246 Jürgenshagen
Lieferung eines neuen Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10). Siehe Leistungsbeschreibung Los 1
Lieferung des Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10)
18246 Jürgenshagen
Lieferung des Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10). Siehe Leistungsbeschreibung Los 2
Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10)
18246 Jürgenshagen
Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10). Siehe Leistungsbeschreibung Los 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Link für EEE:https://eee.evergabe-online.de/espd/
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Biterfragen sind bis 8 Kalendertage vor Angebotsfristende zu stellen, später eigehende Bieterfragen werden nicht mehr beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Ftrist von 10 Kalendertagen grügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bützow
Postleitzahl: 18246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.buetzow.de