Landeshauptstadt Schwerin - Planungsleistungen für die Erweiterung der Straßenentwässerung Schwerin Neumühle gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Stufenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin - Planungsleistungen für die Erweiterung der Straßenentwässerung Schwerin Neumühle gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Stufenvertrag
Planungsleistungen für die Erweiterung der Straßenentwässerung Schwerin Neumühle gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-2, Leistungsphasen 3-9 optional, Besondere Leistungen
19057 Schwerin, Neumühle
Im Stadtteil Neumühle besitzen öffentliche Straßen in dem durch folgende Straßen eingeschlossenen Bereich keine Straßenentwässerung:
im Norden: Kranichstraße, Am Wasserturm
im Osten: Am Treppenberg
im Süden: Neumühler Straße
im Westen: An den Wadehängen
In diesem Bereich sollen die Straßen Lange Reihe, Am Wasserturm und Schwalbenstraße grundhaft ausgebaut werden. Die Straßen werden insofern erstmals Entwässerungseinrichtungen erhalten. Um das Oberflächenwasser dieser Straßen geordnet ableiten zu können, sind die Anbindung an das be-stehende Entwässerungssystem und die Ableitung in eine Vorflut erforderlich. Da die Möglichkeit der Anbindung bislang nicht besteht, ist sie spätestens vor der Fertigstellung der genannten Straßen zu schaffen.
Mindestanforderungen (bedingte Ausschlusskriterien):
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR, zweifach maximiert
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio. EUR, zweifach maximiert
3. Referenzprojekte, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
4. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten-/Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU
5. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister bei juristischen Personen
6. Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur-/Architektenkammer bei freiberuflichen Architekten/Ingenieuren
Zuschlagskriterien:
1. Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise - Wichtung: 60 %, max. Punkte: 3
2. Qualität der methodischen-organisatorischen Herangehensweise - Wichtung 40 %, max. Punkte 3
Das beste Preis-Leistungsverhältnis wird wie folgt ermittelt:
Ein Bewerber muss mindestens 80 % der möglichen Punkte erreichen. Gelingt ihm dies, werden die erzielten Punkte (P) mit dem Faktor 100.000 multipliziert und durch den Angebotspreis ohne Nebenkosten (A) dividiert. Das Ergebnis bildet die Zuschlagskennzahl (Z). Den Auftrag erhält der Bewerber mit der höchsten Zuschlagskennzahl:
Z = P x 100.000 / A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ICN Ingenieure GmbH
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDS4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.