Erweiterung und Sanierung der Thomas-Müntzer-Schule - Einfriedung mit Toranlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guestrow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Thomas-Müntzer-Schule - Einfriedung mit Toranlagen
Für das Gelände der Thomas-Müntzer-Schule in Güstrow ist die Einfriedung komplett zu erneuern. Dafür ist die vorhandene Zaunanlage abzubauen und zu entsorgen. Auf eine Länge von 230 m ist eine neue Einfriedung aus Doppelstabgittermatten mit ca. 1,5 m Höhe zu errichten. In den Zaunverlauf sind drei Tore einzubauen, davon zwei Flügeltore und eine automatische Schiebetoranlage mit 4 m Öffnungsbreite, Chipleser für die Einfahrt und Induktionsschleife zur Steuerung der Ausfahrt.
Sowohl die Abbrucharbeiten als auch der Zaunneubau können nur etappenweise entsprechend der vorhandenen Baufreiheit ausgeführt werden. Die Leistung ist voraussichtlich in 3 Teilabschnitten im Zeitraum von September 2021 bis Oktober 2022 zu erbringen.
Kapazitäten:
230 m vorhandene Einfriedung abbrechen und entsorgen 2 Stück Toranlagen abbrechen und entsorgen 230 m Stabgitterzaun H = 1500 mm liefern und einbauen 1 Stück automatische Schiebetoranlage mit Öffnungsbreite 3,5 m 1 Stück Flügeltor asymmetrisch mit Öffnungsbreite 4,5 m 1 Stück Flügeltor symmetrisch mit Öffnungsbreite 4,5 m
Güstrow
Für das Gelände der Thomas-Müntzer-Schule in Güstrow ist die Einfriedung komplett zu erneuern. Dafür ist die vorhandene Zaunanlage abzubauen und zu entsorgen. Auf eine Länge von 230 m ist eine neue Einfriedung aus Doppelstabgittermatten mit ca. 1,5 m Höhe zu errichten. In den Zaunverlauf sind drei Tore einzubauen, davon zwei Flügeltore und eine automatische Schiebetoranlage mit 4 m Öffnungsbreite, Chipleser für die Einfahrt und Induktionsschleife zur Steuerung der Ausfahrt.
Sowohl die Abbrucharbeiten als auch der Zaunneubau können nur etappenweise entsprechend der vorhandenen Baufreiheit ausgeführt werden. Die Leistung ist voraussichtlich in 3 Teilabschnitten im Zeitraum von September 2021 bis Oktober 2022 zu erbringen.
Kapazitäten:
230 m vorhandene Einfriedung abbrechen und entsorgen 2 Stück Toranlagen abbrechen und entsorgen 230 m Stabgitterzaun H = 1500 mm liefern und einbauen 1 Stück automatische Schiebetoranlage mit Öffnungsbreite 3,5 m 1 Stück Flügeltor asymmetrisch mit Öffnungsbreite 4,5 m 1 Stück Flügeltor symmetrisch mit Öffnungsbreite 4,5 m
EFRE-Nr.: STES-16-0014
Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los Einfriedung mit Toranlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Thürkow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/