Gewässerrenaturierung der Boize nördlich der BAB A24.
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Toddin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 19230
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbv-boize-sude-schaale.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wbv-boize-sude-schaale.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerrenaturierung der Boize nördlich der BAB A24.
Gewässerrenaturierung der Boize nördlich der BAB A24.
Gemeinde Lüttow-Valluhn
Renaturierung der Boize oberhalb der Bundesautobahn A 24 auf einer Länge von ca. 5,2 km.
Teil des Projektgebietesist eine Entwurfsplanung vorhanden.
Die Maßnahmen beinhalten im Einzelnen:
— Maßnahmen zum Erreichen einer naturnahen Gewässermorphologie nach dem Leitbild desFließgewässertyps „Niedermoorfließgewässer“ entsprechend der Entwurfsplanung für den Abschnitt zwischenkm 21 + 750 und km 23 + 130;
— Umbau des vorhandenen Wehres bei Valluhn zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Erhaltder Regulierungsfunktion für den oberwasserseitigen Wasserstand nach vorliegender Entwurfsplanung, inkl.Fischaufstiegshilfe als Umgehungsgerinne sowie Rückbau und Neuanlage des Unterhaltungsweges inkl.Abbruch einer vorhandenen Motorradbrücke;
— Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit eines vorhandenen Wehres bei Schadeland bei Erhalt derEntnahmefunktion eines oberwasserseitig abzweigenden Binnengrabens;
— Errichtung einer Sohlgleite zur Anhebung des oberwasserseitigen Wasserstandes entsprechend DVWKMerkblatt 232/1996 und DWA Merkblatt M 509 als Schüttsteinrampe mit Störsteinen. Die Störsteine sind soauszubilden, dass sie bei Mittelwasser überströmt werden;
— Rückverlegung der Boize in das alte Bachbett im Bereich eines linksseitig vorhandenen brachliegendenUferstreifens;
— Bepflanzungen mit typischen Ufergehölzen inkl. Verbissschutz.
Neben der Planung der oben genannten Maßnahmen sind vom Auftragnehmer voraussichtlich folgendeLeistungen zu erbringen:
— Ergänzungsvermessung;
— Baugrunduntersuchung;
— Hydrologische Untersuchungen /Hydrologische Unterlage;
— Begleitung des Bodenordnungsverfahrens;
— FFH-Prüfung;
— Artenschutzfachbeitrag;
— Landschaftspflegerischer Fachbeitrag;
— Potentialabschätzung / faunistische Erfassung von artschutzrechtlichen relevanten Arten;
— Naturschutzrechtliche Aussagen zu geschützten Biotopen, LSG, NSG;
— Naturschutzfachliche- / umweltrechtliche Betreuung der technischen Planung.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes(ELER II)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gewässerrenaturierung der Boize nördlich der BAB A24. V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3855880
Fax: [gelöscht]7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3855880
Fax: [gelöscht]7
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gemeinde Lüttow-Valluhn.
Renaturierung der Boize oberhalb der Bundesautobahn A 24 auf einer Länge von ca. 5,2 km.
Teil des Projektgebietesist eine Entwurfsplanung vorhanden.
Die Maßnahmen beinhalten im Einzelnen:
— Maßnahmen zum Erreichen einer naturnahen Gewässermorphologie nach dem Leitbild desFließgewässertyps „Niedermoorfließgewässer“ entsprechend der Entwurfsplanung für den Abschnitt zwischenkm 21 + 750 und km 23 + 130;
— Umbau des vorhandenen Wehres bei Valluhn zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Erhaltder Regulierungsfunktion für den oberwasserseitigen Wasserstand nach vorliegender Entwurfsplanung, inkl.Fischaufstiegshilfe als Umgehungsgerinne sowie Rückbau und Neuanlage des Unterhaltungsweges inkl.Abbruch einer vorhandenen Motorradbrücke;
— Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit eines vorhandenen Wehres bei Schadeland bei Erhalt derEntnahmefunktion eines oberwasserseitig abzweigenden Binnengrabens;
— Errichtung einer Sohlgleite zur Anhebung des oberwasserseitigen Wasserstandes entsprechend DVWKMerkblatt 232/1996 und DWA Merkblatt M 509 als Schüttsteinrampe mit Störsteinen. Die Störsteine sind soauszubilden, dass sie bei Mittelwasser überströmt werden;
— Rückverlegung der Boize in das alte Bachbett im Bereich eines linksseitig vorhandenen brachliegendenUferstreifens;
— Bepflanzungen mit typischen Ufergehölzen inkl. Verbissschutz.
Neben der Planung der oben genannten Maßnahmen sind vom Auftragnehmer voraussichtlich folgendeLeistungen zu erbringen:
— Ergänzungsvermessung;
— Baugrunduntersuchung;
— Hydrologische Untersuchungen /Hydrologische Unterlage;
— Begleitung des Bodenordnungsverfahrens;
— FFH-Prüfung;
— Artenschutzfachbeitrag;
— Landschaftspflegerischer Fachbeitrag;
— Potentialabschätzung / faunistische Erfassung von artschutzrechtlichen relevanten Arten;
— Naturschutzrechtliche Aussagen zu geschützten Biotopen, LSG, NSG;
— Naturschutzfachliche- / umweltrechtliche Betreuung der technischen Planung.
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Fachplaner wird mit zusätzlich erforderlichen Arbeiten für die kontinuierliche Überwachung der Mängelbeseitigung der FAA Valluhn beauftragt.
Der Wert der zusätzlich vergebenen Leistungen beträgt xxxx,00 € vor Steuern.
Die für die Erarbeitung des notwendigen Lösungsansatzes sowie für die kontinuierliche Überwachung der Mängelbeseitigung der FAA Valluhn benötigten, prüfbar nachgewiesenen erforderlichen Stunden werden auf Grundlage der im Hauptauftrag angegebenen Kalkulationsstundensätze vergütet. Die notwendigen Überwachungsleistungen für die Pflanzarbeiten, die ausstehenden Geländeaufhöhungen und den Einbau der Faschinen in Los 1 werden auf Grundlage des prüfbar nachgewiesenen tatsächlich erforderlichen Aufwands vergütet. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich dadurch nicht.