Mietvertrag für Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 221-137-Ti-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mietvertrag für Multifunktionsgeräte
Mietvertrag für Multifunktionsgeräte
41 Standorte in Mecklenburg-Vorpommern
48 Multifunktionsgeräte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vordruck "Angebot" (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
- Verpflichtungserklärung des Bieters /der Bietergemeinschaft zur Zahlung des Mindestlohns von 10,35 € (brutto)
- Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)*
- Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen*.
- Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck "Angebot"). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen
Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist daraufhin von jedem benannten
Unterauftragnehmer einzureichen.
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
- Vorlage einer Eigenerklärung in Form einer Liste (Benennung von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Ausführungszeitraum, Ansprechpartner/-in, E-Mail-Adresse, Tel.-Nr.), dass der Bieter in den letzten 3 Jahren (ab 01.01.2018) mindestens einen gleichartigen Auftrag (Lieferung von Multifunktionsgeräten mit einer Follow-Me-Print-Lösung inkl. Mietvertrag) im Bereich der Öffentlichen Verwaltung durchgeführt hat. Als gleichartiger Auftrag wird der Abschluss eines Mietvertrages von mind. 30 Multifunktionsgeräten an mind. 5 verschiedenen Standorten angesehen.
- Eigenerklärung, dass der Bieter in seinem Unternehmen mind. 7 Techniker/-innen beschäftigt, die berechtigt sind, Wartungen bzw. Reparaturen an den ausgeschriebenen Multifunktionsgeräten durchzuführen.
- Verpflichtung des Auftragnehmers und seiner eventuellen Unterauftragnehmer ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Mindest-Stundenentgelt von 10,35 € (brutto) zu zahlen (siehe Entwurf des Mietvertrages)
- Hinwirken auf Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Leistungsverzeichnis)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [gelöscht]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).