Beschaffung eines Hochdruckspül-/Saug-Druck-Tankwagens mit Wasserrückgewinnung (Kanalspülfahrzeug) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hochdruckspül-/Saug-Druck-Tankwagens mit Wasserrückgewinnung (Kanalspülfahrzeug)
Das Abwasserwerk Greifswald als Eigenbetrieb der Hansestadt Greifswald plant die Beschaffung eines kombinierten Hochdruckspül-/Saug-Druck-Tankwagens mit Wasserrückgewinnung (Kanalspülfahrzeug) zur Kanalreinigung. Die Beschaffung ist als Leasing über einen Zeitraum von 6 Jahren (72 Monate) vorgesehen. Zudem ist für das Fahrzeug/Fahrgestell eine Full-Service Rate anzubieten und ein Vor-Ort Service notwendig.
Hansestadt Greifswald
Das Abwasserwerk Greifswald als Eigenbetrieb der Hansestadt Greifswald plant die Beschaffung eines kombinierten Hochdruckspül-/Saug-Druck-Tankwagens mit Wasserrückgewinnung (Kanalspülfahrzeug) zur Kanalreinigung. Die Beschaffung ist als Leasing über einen Zeitraum von 6 Jahren (72 Monate) vorgesehen. Zudem ist für das Fahrzeug/Fahrgestell eine Full-Service Rate anzubieten und ein Vor-Ort Service notwendig.
Keine zusätzlichen Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Hochdruckspül-/Saug-Druck-Tankwagens mit Wasserrückgewinnung (Kanalspülfahrzeug)
Ort: Hünxe
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber
bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern
bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber
der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern
bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen,
damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor
der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber
bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Schwerin
Land: Deutschland