Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow - Bohrlochkopf und Pumpensteigleitung sowie Einbau Tiefpumpe Referenznummer der Bekanntmachung: 31323213
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow - Bohrlochkopf und Pumpensteigleitung sowie Einbau Tiefpumpe
Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow - Bohrlochkopf und Pumpensteigleitung sowie Einbau Tiefpumpe
Geothermie Lankow Sportpark Lankow, Ratzeburger Strasse 19057 Schwerin
Der Kopf der Förderbohrung ist für den Einbau der Tiefpumpe gasdicht zu komplettieren (API-Standard, Druckstufe 3000 PSI = 210 bar). Die Pumpenkabeldurchführung wird mittels speziellem Wellhead Penetrator realisiert. Oberer Übergangsflansch auf DN 200 PN 10 zum Anschluss an die Obertageanlage.
Das Angebot beinhaltet weiterhin die Lieferung und den Einbau einer Pumpensteigleitung GFK DN 150 mit zugfesten Steckmuffenverbindern (ZSM) und entsprechenden Übergängen auf den Pumpenkopf (untern) und den Casing Hanger (oben). Die Montagearbeiten können wahlweise mittels Winde oder Kran durchgeführt werden (Bieterangabe).
KLW-15-0028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und
Bietererklärungen
- Referenen gem. FB 124 über vergleichbare Montageleistungen bei Tiefengeothermie Bohrungen
Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Eigenerklärung zur Eignung FB 124
- API-Zertifizierung des Herstellers der Sondenkopfausrüstung
- Nachweis als Fachbetrieb
Abschnitt IV: Verfahren
Eckdrift 43-45
Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Frist zur Angebotsabgabe
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation".
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Mit dem Angebot sind Folgende Nachweise zur Eignungsfeststellung einzureichen:
- Referenen gem. FB 124 über vergleichbare Montageleistungen bei Tiefengeothermie Bohrungen
- API-Zertifizierung des Herstellers der Sondenkopfausrüstung
- Nachweis als Fachbetrieb
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYR63
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.