Strom-/Gaslieferung für Gebäude bzw. Straßenbeleuchtung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Woldegk
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt.windmuehlenstadt-woldegk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strom-/Gaslieferung für Gebäude bzw. Straßenbeleuchtung
Lieferung von Strom für Gebäude, Zivilschutzsirenen sowie Straßenbeleuchtung; Lieferung von Gas für Gebäude
Stromlieferung für diverse Abnahmestellen (Gebäude und Zivilschutzsirenen)
Abnahmestellen im Amtsbereich Woldegk entsprechend Liste
Die Vergabe soll für eine Belieferung mit Strom für die Jahre 2022 bis 2024 erfolgen. Der Verbrauch pro Jahr für Strom der Abnahmestellen (64 Gebäude und 7 Zivilschutzsirenen) beträgt rund 213.927 kWh.
Stromlieferung für Straßenbeleuchtung
Abnahmestellen im Amtsbereich Woldegk entsprechend Liste
Die Vergabe soll für eine Belieferung mit Strom für die Jahre 2022 bis 2024 erfolgen. Der Verbrauch pro Jahr für Strom der 52 Abnahmestellen beträgt rund 284.016 kWh.
Gaslieferung für diverse Abnahmestellen (Gebäude)
Die Vergabe soll für eine Belieferung mit Erdgas für die Jahre 2022 bis 2024 erfolgen. Der Verbrauch pro Jahr für Gas der 13 Abnahmestellen beträgt rund 1.436.280 kWh.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ vorzulegen.
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben, es sei denn die anderen Unternehmen sind präqualifiziert. Dann genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis – PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage (innerhalb der vorgegebenen Frist) der im Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ vorzulegen.
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben, es sei denn die anderen Unternehmen sind präqualifiziert. Dann genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis – PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage (innerhalb der vorgegebenen Frist) der im Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ vorzulegen.
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben, es sei denn die anderen Unternehmen sind präqualifiziert. Dann genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis – PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage (innerhalb der vorgegebenen Frist) der im Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
Referenzliste mit vergleichbaren Lieferungen in den letzten drei Jahren an öffentliche oder gewerbliche Auftraggeber (Kunde, Lieferjahr/-zeitraum, Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge in kWh pro Jahr) Angabe über die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Woldegk
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation (auch die Nachforderung von Erklärungen, Nachweise etc.) wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Subreport ELViS abgewickelt.
2. Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen ist der 04.09.2021, 23:59 Uhr.
3. Enthalten die Angebotsunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle des Auftraggebers unverzüglich und schriftlich (über die Vergabeplattform Subreport ELViS) darauf hinzuweisen.
4. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei unter Angabe des korrekten Namens des Unternehmens auf der Vergabeplattform Subreport ELViS registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden. Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation empfohlen. Andernfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
entsprechend der Regelungen in § 160 GWB