Nicht offener Realisierungswettbewerb „Sanierung und Erweiterung Gerhart-Hauptmann-Gymnasium Wismar“ für Architekt*innen und bauvorlageberechtigte Ingenieur*innen und Landschaftsarchitekt*innen.
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nordwestmecklenburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nordwestmecklenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener Realisierungswettbewerb „Sanierung und Erweiterung Gerhart-Hauptmann-Gymnasium Wismar“ für Architekt*innen und bauvorlageberechtigte Ingenieur*innen und Landschaftsarchitekt*innen.
Nicht offener Realisierungswettbewerb für die Sanierung und Erweiterung des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums in Wismar.
Grundlagen des Wettbewerbs sind: RPW 2013.
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Sanierung und Erweiterung des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums in der Dahlmannstraße 40 in 23966 Wismar.
Eine Sanierung des 1905 errichteten, denkmalgeschützten Schulgebäudes ist aufgrund des mangelhaften Bauzustandes und dem Bedarf an weiteren Schulräumen erforderlich.
Aufgabe ist eine bauliche Neustrukturierung und räumliche Qualifizierung des Schulstandortes, um mit einem flexiblen Raumangebot neue Konzepte im Schulbetrieb umzusetzen. Der Bedarf an zusätzlichen Räumen soll durch eine Neuorganisation der Nutzungen, der im Hauptgebäude vorhandenen Räume und durch einen mit dem Hauptgebäude verbundenen Erweiterungsbau, erfolgen. Durch den Entwurf sind die städtebauliche Qualität, die Qualität der baulichen und freiräumlichen Strukturen und die innere schulorganisatorische Funktionalität überzeugend nachzuweisen.
Mit dem Erweiterungsbau soll auch eine barrierefreie Anbindung aller Geschosse von Hauptgebäude und Erweiterungsbau erreicht werden. Für den Erweiterungsbau soll das im rückwärtigen Grundstücksbereich vorhandende Kantinengebäude abgerissen werden. Eine entsprechende Genehmigung der Denkmalschutzbehörde wurde in Aussicht gestellt.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen 520 Schüler/innen am Gerhart-Hauptmann-Gymnasium unterrichtet werden. Das Schulgrundstück umfasst eine Fläche von rund 6.200 qm. Darauf befinden sich das Hauptgebäude, die in den 1980er Jahren errichtete und 2010 energetisch sanierte Sporthalle sowie das ebenfalls denkmalgeschützte Kantinengebäude. Für die geplante Erweiterung wurde zur Sicherstellung der Pausen- und Schulfreiflächen der Ankauf einer Teilfläche von ca. 3.000 qm aus dem südwestlich angrenzenden Flurstück beantragt.
Das umzusetzende Raumprogramm umfasst eine Nutzungsfläche von rund 3.890 qm, die sich aufteilt in eine Fläche von rund 2.850 qm im Bestand und 1.040 qm im Erweiterungsbau.
Für die Baumaßnahmen ist ein Gesamtkostenrahmen nach DIN 276 von 16.400.000,– Euro (brutto) für die Kostengruppen 200–700 vorgegeben. Die Umsetzung der Maßnahme soll mit einer geplanten Bauzeit von 30 Monaten in den Jahren 2024–2026 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bewerbung zugelassen sind: Architekt*innen und bauvorlageberechtigte Ingenieur*innen. Es ist von den Teilnehmer*innen sicherzustellen, dass Landschaftsarchitekt*innen zum Wettbewerbverfahren (RPW) eingebunden werden.
Die Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer*innen sind:
Fristgerechter Eingang sowie vollständig ausgefülltes u. korrekt abgesendetes Online-Bewerbungs-Formular mit folgenden Angaben (weiteres dazu in der Anlage 1 zur Bekanntmachung):
1) Angaben zum/zur Bewerber*in
2) Nachweis der beruflichen Qualifikation (Eigenerklärung)
3) Nachweis der Eignungskriterien
3.1 Referenzliste: Nachweis der geforderten Referenzprojekte
3.2 Nachweis zweier Referenzblätter mit bildlicher Darstellung der in der Referenzliste genannten Projekte der Architekt*innen
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
Weiteres dazu in der Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung unter
Teilnahmeberechtigt sind Architekt*innen und bauvorlageberechtigte Ingenieur*innen gemäß VgV §75 (1+3).
Abschnitt IV: Verfahren
Städtebau, Gestaltung, Funktionalität, Konstruktion, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit.
Die Listung stellt keine Rangfolge dar.
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der §§ 35 und 40, HOAI (i.d. Fassung v. 25.04.2013) ermittelt.
Die Gesamtsumme der Preise und Aufwandsentschädigungen beträgt 105.000 € (netto).
Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:
1. Preis 55.000,– €
2. Preis 25.000,– €
3. Preis 15.000,– €
Anerkennung 10.000,– €
Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.
nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrenstermine befinden sich derzeit in Abstimmung,
voraussichtlicher Bearbeitungszeitraum Anfang Oktober bis Mitte Dezember 2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]17
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17