Erweiterter Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21/06-0099
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20171213-005761
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniksued-rostock.de/klinikum/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterter Rohbau
Errichtung eines 2-geschossigen Anbaus mit Rampenauf- und Abfahrt.
— 350 m2 Fassadengerüst für Abbrucharbeiten,
— 1 285 m2 Kalksandsteinmauerwerk verschiedener Stärken,
— 450 m3 Bodenaushub für Fundamente,
— 70 lfm Öffnungsüberdeckung mit Flachstürzen,
— 466 m3 Erdstoff liefern und einbauen,
— 380 m3 WU-Beton für Bodenplatte aus Stahlbeton,
— 370 m Grundleitung einschl. Erdarbeiten,
— 200 m2 Beton für Einzel- und Streifenfundamenten,
— 110 m2 Vorgehängte hinterlüftete Fassade abbrechen,
— 525 m2 Stahlbeton für Außenwände,
— 49 St. Metallfenster abbrechen,
— 245 m2 Stahlbeton für Innenwände,
— 150 m2 WDVS Abbrechen,
— 1 500 m2 Decken aus Stahlbeton,
— 45 m2 Klinkerfassade abbrechen,
— 290 m2 Fahrbahnbelag für Liegendvorfahrt,
— 72 m3 IW-Mauerwerk abbrechen, Öffn. ausbrechen,
— 482 m2 Rampe aus Schottertragschicht, Hydr. Gebund. Tragschicht,
— 27 St. Türen ausbauen,
— 85 m3 Beton für Trogbauwerk,
— 500 m2 Fußbodenaufbau abbrechen,
— 87 m3 Beton für Winkelstützwände,
— 290 m2 Liegendvorfahrt Dachabdichtung befahrbar,
— 950 m2 Dämmung unter Bodenplatte einschl. Abdichtung,
— 162 m2 Provisorische Dachabdichtung für Bestand,
— 220 m2 Dämmung an Außenwänden einschl. Abdichtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Korrektur:
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben.
Es wurde kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Das Ausschreibungsergebnis liegt ganz beträchtlich über der ermittelten Gesamtsumme gemäß Kostenberechnung des Auftraggebers.
Nach Berücksichtigung dieser Tatsachen ist das Angebot für den Auftraggeber unannehmbar. Entsprechend § 16d EU VOB/A darf der Zuschlag nicht auf ein Angebot mit einem unangemessenen hohen Preis oder unangemessen hohen Kosten erteilt werden.
Unter Abwägung der Risiken und unter Berücksichtigung der terminlichen Randbedingungen sowie der vergaberechtlichen Vorgaben wird die Ausschreibung entsprechend § 17 EU VOB/A aufgehoben und entsprechend § 3a Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb neu ausgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kliniksued-rostock.de