Erweiterung Apple Bestandsumgebung in Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 31315202
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swsn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Apple Bestandsumgebung in Schulen
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt die KSM/SIS, einen Rahmenvertrag zur Lieferung von Apple-Produkten und Apple-Systemen mit einer Laufzeit von 24 Monaten abzuschließen, der eine zweimalige Verlängerungsoption um einen Zeitraum von jeweils 12 Monaten beinhalten soll.
Das Volumen für das erste Vertragsjahr beträgt ca. 2.000 Apple-Systeme (vorwiegend tragbare Systeme inklusive Peripherie). Für jedes weitere Vertragsjahr ist ein Volumen von 400 Stück zu erwarten.
19061 Schwerin
Über die Verteilung der am häufigsten beschafften Apple-Systeme für das erste Vertragsjahr:
Apple Produktlinien, iPad 2.000 Stück, Apple TV 4K 40 Stück, Mac mini 10 Stück.
Für die anderen Produkte liegen derzeit keine Schätzwerte vor.
Die Geräte und Einzelkomponenten (Peripherie, Zubehör, etc.) müssen sowohl einzeln als auch im Rahmen von Sammelbestellungen über den Vertragszeitraum verteilt abrufbar sein. Abweichungen nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs, sind möglich und uneingeschränkt zulässig.
zweimalige Verlängerungsoption um einen Zeitraum von jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und
Bietererklärungen
Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Abschnitt IV: Verfahren
Eckdrift 43-45
Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Vergabe wird ein Wertumfang von ca. [Betrag gelöscht] Euro geschätzt, die geschätzte Angabe ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch, der tatsächliche Leistungsumfang kann wesentlich höher oder geringer sein.
Die geschätzten Mengenangaben im Leistungsverzeichnis sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch und dienen nur der Ermittlung der Wertungssumme für den Angebotsvergleich.
Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Frist zur Angebotsabgabe 09.09.2021
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation".
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYR6A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland