Rahmenvertrag für den Wäsche- und Mietservice von Schutzkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000609041
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rubenow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3835440
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für den Wäsche- und Mietservice von Schutzkleidung
Rahmenvertrag für externe Wäsche- und Mietservice für radioaktiv kontaminierte Arbeitsschutzbekleidung
Rahmenvertrag für den Wäsche- und Mietservice von Schutzkleidung
Verlängerung optional 01.11.2022 - 31.10.2023
Verlängerung optional 01.11.2023 - 31.10.2024
Verlängerung optional 01.11.2024 - 31.10.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur Prüfung der Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht bewertet werden.
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir, soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Ich/Wir erkläre(n), dass wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen Sonstige Schäden 1 Million Euro und für Personenschäden 1,5 Millionen Euro je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben. Wir verpflichten uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen. Dem Bieter ist bekannt, dass bei Nichtvorliegen der Bescheinigung das Angebot ausgeschlossen wird.
Für den Fall dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichten wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine Haftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Bitte fügen Sie eine detaillierte Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen (Liste nur von Kunden im kerntechnischen Bereich) mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungszeitraumes, des Auftraggebers und dessen Ansprechpartner bei.
Mindestanforderungen: mind. 3 Referenzen mit einem Auftragswert von > 250.000 €/Jahr netto in den letzten 5 Jahren
Verfügt ihr Unternehmen über eine Betriebsgenehmigung und Anlagenauslegung zur Aufbereitung/Reinigung radioaktiv kontaminierter Schutzkleidung (auch Alpha-Kontamination)
Bitte fügen sie einen Nachweis über eine gültige Genehmigung für den Betrieb der Wäscherei bei.
Verfügt ihr Unternehmen über ein Entsorgungskonzept für ausgesonderte Leasingschutzkleidung.
Bitte fügen Sie dieses ihrem Angebot bei.
Verfügt ihr Unternehmen über ein Entsorgungskonzept für Waschrückstände. Bitte fügen Sie diese Konzept als Nachweis an das Angebot
Verfügt ihr Unternehmen über eine Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen.
Bitte fügen Sie einen Nachweis über eine gültige Genehmigung ihres Unternehmens zum Umgang mit radioaktiven Stoffen bei.
Verfügt Ihr Unternehmen über eine gültige Genehmigung zur Beförderung radioaktiv kontaminierter Schutzkleidung entsprechend national geltender gesetzlicher Vorschriften (§§ 27, 204 StrISchG)
Verfügt ihr Unternehmen über ein Qualifikationsnachweis des Fahrers des Transportfahrzeugs für Radioaktivtransporte (ADR- Bescheinigung).
Bitte fügen Sie diesen Nachweis bei - Nachweise nicht älter als 12 Monate.
Verfügt ihr Unternehmen über eine Qualifikation der Mitarbeiter nach Stand von Wissenschaft und Technik (Fachkundenachweise)
Fügen Sie diese dem Angebot bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).