Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Vorpommern-Greifswald e.V., Ersatzneubau KITA und Hort in Wolgast, Gebäudeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 221/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Anklam
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
Adresse des Beschafferprofils: https://www.asb-rv-vg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Vorpommern-Greifswald e.V., Ersatzneubau KITA und Hort in Wolgast, Gebäudeplanung
Der ASB Regionalverband Vorpommern-Greifswald e. V. beabsichtigt die Errichtung eines
Ersatzneubaus für die KiTa Friedrich-Fröbel in Wolgast an anderer Stelle (Am Stadtpark 1-3, 17438 Wolgast). Für dieses Vorhaben sollen Fördermittel in Anspruch genommen werden. Fördermittelempfänger ist die Stadt Wolgast, die diese aufgrund vertraglicher Vereinbarung an den ASB Regionalverband Vorpommern-Greifswald e.V. weiterleitet
Am Stadtpark 17438 Wolgast
Mit dieser Ausschreibung ausgeschriebene Leistungsbestandteile:
a) Objektplanungsgrundleistungen im Leistungsbild Gebäude gemäß § 34 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2013 für die Lph. 1 bis 9 einschließlich Brandschutzplanung
b) Besondere Leistung: Vertiefte Kostenverfolgung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst erfolgt eine Beauftragung der Grundleistungen der Lph. 1 bis 4 nach § 34 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2013 sowie der Besonderen Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanung
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFER4HD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
in Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.