Neubau Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie Greifswald Referenznummer der Bekanntmachung: 23/21-09

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.greifswald.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie Greifswald

Referenznummer der Bekanntmachung: 23/21-09
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45421143 Installation von Jalousien
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Los 32 - Verdunklungsanlagen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:

Felix-Hausdorff-Straße 2, 17489 Greifswald

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald plant den Neubau des Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie (Z4LP) innerhalb der Stadtgrenzen. Dazu wird eine vorhanden Parkplatzfläche beräumt und für den bevorstehenden Neubau hergerichtet.

Dies beinhaltet unter anderem:

- 35 St. Verdunklungsanlage, Laserschutz, B/H 2,39/2,18m

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es erfolgt kein Versand der Angebotsunterlagen per Post oder E-Mail! Die Vergabeunterlagen liegen auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter der ID: E91868494 zum Download bereit. (s. Pkt.1.3).

Öffentliche Auftraggeber dürfen nur noch Angebote berücksichtigen, die auf elektronischem Wege übermittelt wurden.

Postalisch eingereichte Angebote müssen daher ausgeschlossen werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 112-290710
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen stehen unter dem Link gemäß Punkt 1.3) zur Verfügung.

Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt.

Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter https://subreport.de/ und laden sich die Vergabeunterlagen unter der ID: E91868494 herunter.

Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail Adresse erhalten.

Seit dem 18.10.2018 sind grundsätzlich nur noch elektronische Angebote zulässig. Postalisch eingereichte Angebote werden nicht zur Wertung zugelassen und ausgeschlossen.

Dem elektronischen Angebot ist das beiliegende Angebotsschreiben (Formblatt 211) vollständig ausgefüllt sowie alle geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen. Das Angebot kann elektronisch in Textform nach § 126b BGB eingereicht werden.

Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).

Beim elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist der Name der natürlichen Person,

die die Erklärung abgibt, anzugeben.

Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter I.3) zu richten.

Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich, schriftlich über die Vergabeplattform und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen.

Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.

Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Abgabefristeingegangen sind, nicht zu beantworten.

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an subreport: Herrn Jendrusch, Tel.: +49 (0)221/98578-33 oder per E-Mail: [gelöscht].

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]817
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]55
Fax: [gelöscht]53
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2021