Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter", Teilneubau Haus 3 - Los 44.3 Lüftungsinstallation und Gebäudeautomation für Lüftung, 19303 Dömitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020042
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter", Teilneubau Haus 3 - Los 44.3 Lüftungsinstallation und Gebäudeautomation für Lüftung, 19303 Dömitz
Los 44.3 Lüftungsinstallation und Gebäudeautomation für Lüftung
Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter" Dömitz Roggenfelder Str. 30 A 19303 Dömitz
- 2 Zentral-Lüftungsgeräte, wetterfest, Gesamtluftmenge ca. 9.000 m3/h
- 1 Abluftanlage Chemie ca. 1.000 m3/h, mit Dachventilator
- 30 Schalldämpfer
- 23 Volumnestromregler
- 23 Brandschutzklappen
- ca. 15 m2 L90-Bekleidung
- ca. 400 m2 verzinkter Lüftungskanal 7-formteil
- ca. 300 m verzinkte runde Lüftungsleitungen
- ca. 200 m2 Dämmung und Verblechung
- ca. 40 Lüftungsleitung aus PP"s
- ca. 130 Luftein- /-auslässe
- Errichtung Gebäudeautomation zur Ansteuerung der Lüftungsgeräte sowie der bedarfs- bzw. zeitge-steuerten Lüftung von Räumen bzw. Zonen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe KLP GmbH
Ort: Dambeck
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDNL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.