OV 01/2021 Lieferung von 1 Stück Wechselladerfahrzeug WLF 26/ 6900 an die Feuerwehr Wismar in zwei Losen, losweise Vergabe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
Abschnitt II: Gegenstand
OV 01/2021 Lieferung von 1 Stück Wechselladerfahrzeug WLF 26/ 6900 an die Feuerwehr Wismar in zwei Losen, losweise Vergabe
Beschaffung von 1 Stück Wechselladerfahrzeug WLF 26/6900 für die Feuerwehr Wismar.
3-achsiges Fahrgestell mit Radformel: 6x4*2 mit einer techn. zul.- Gesamtmasse von 28.000 Kg und einer zulässigen Gesamtmasse bis 26.000 Kg. Mit Anbau einer Wechselladereinrichtung für ein Wechselladerfahrzeug nach DIN EN 14505:2015; Gewichtklasse S, gemäß Leistungsbeschreibung.
Los 1 a und b Fahrgestell und Aufbau, Los 2 feuerwehrtechnische Beladung
Fahrgestell und Aufbau
Wismar
Beschaffung von 1 Stück Wechselladerfahrzeug WLF 26/6900 für die Feuerwehr Wismar.
3-achsiges Fahrgestell mit Radformel: 6x4*2 mit einer techn. zul.- Gesamtmasse von 28.000 Kg und einer zulässigen Gesamtmasse bis 26.000 Kg. Mit Anbau einer Wechselladereinrichtung für ein Wechselladerfahrzeug nach DIN EN 14505:2015; Gewichtklasse S, gemäß Leistungsbeschreibung.
Los 1 a und b Fahrgestell und Aufbau.
Feuerwehrtechnische Beladung
Wismar
feuerwehrtechnische Beladung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parkentin
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18209
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tessin
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach Paragr. 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (Paragr. 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.Juli 2018 (BGBl. I, S. 1151) geändert worden ist, Anwendung.
Paragr. 160 lautet auszugsweise:
-(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (.) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach Paragr. 135 Abs. 1 Nr. 2. Paragr.134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.