Neubau der Warnowbrücke in Rostock – Statische und konstruktive Prüfung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Warnowbrücke in Rostock – Statische und konstruktive Prüfung
- Statische und konstruktive Prüfung der ca. 600 m langen Warnowbrücke einschließlich Nebenanlagen in Rostock mit einem beweglichem Brückenteil
- Geh- und Radwegbrücke
- Projekt im Rahmen der BUGA 2025
18055 Rostock
Der Auftrag umfasst die statische und konstruktive Prüfingenieurleistung für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Bundeswasserstraße „Warnow“, sowie zugehörige Leitwerke und Wartebereiche im Gewässer.
Grundlage bildet die vom Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eingeführte „Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen“ (RVP, Ausgabe 2019) sowie die „Technischen Vertragsbedingungen für Prüfingenieurleistungen“ (TVB-Prüf, Ausgabe 2019) mit Anforderungen an die Prüfleistung.
Beschreibung des Projektes:
- Neubau der ca. 600 m langen und 6 m breiten Geh- und Radwegbrücke
- beweglicher Brückenteil als Klappe, Stützweite ca. 26 m
- Tiefgründung auf Pfählen
- Überbau in Stahlverbundbauweise mit seilverspannter Konstruktion im Brückenhauptfeld
- Lagerung des Überbaues (außer das bewegliche Brückenfeld) (semi-) integral
Der Auftrag enthält Grundleistungen nach RVP und zum Teil besondere Leistungen.
Die Beauftragung ist stufenweise in 3 Stufen vorgesehen. Die erste Stufe enthält die statische und konstruktive Prüfung der Entwurfsunterlagen.
- nachfolgend genannte Stufen bzw. optionale Leistungen können einzeln schriftlich nachbeauftragt werden:
Stufe II: begleitet Lph 4 und 5 der Planung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung) Stufe III: begleitet Lph 8 der Planung (Bauausführung)
"Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Warnowbrücke in Rostock - Statische und konstruktive Prüfung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]