Landeshauptstadt Schwerin - Planungsleistungen Neubau Haupterschließungsstraße "Alte Crivitzer Landstraße" und Anliegerstraße "Mueß Ausbau" gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010007

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landeshauptstadt Schwerin - Planungsleistungen Neubau Haupterschließungsstraße "Alte Crivitzer Landstraße" und Anliegerstraße "Mueß Ausbau" gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen für den Neubau der Haupterschließungsstraße "Alte Crivitzer Landstraße" und der Anliegerstraße "Mueß Ausbau" gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1 und 2, Besondere Leistungen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Alte Crivitzer Landstraße, Straße Mueß Ausbau 19063 Schwerin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Planungsleistungen erstrecken sich über die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI.

Die Planungsleistung wird der Honorarzone IV (Basishonorarsatz) zugeordnet.

Die Planungsaufgabe umfasst auch die Erstellung eines Leitbildes / einer Konzeptidee zum Gesamtvorhaben. Es werden in der Vorplanung mind. drei Varianten gefordert, von denen eine zur Vorzugsvariante ausgearbeitet wird. Dazu gehören Lagepläne, ein Erläuterungsbericht mit Kostenschätzung für alle Varianten und ausgewählte Querschnittsprofile.

Die Straßenentwässerung muss konzeptionell mitgeplant werden.

Die Alte Crivitzer Landstraße verläuft vom Knotenpunkt B 321 An der Crivitzer Chaussee / Lomonossowstraße bis zu den Rampen der B 321 an der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Raben Steinfeld im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Planung zugehörig ist somit auch der außerorts liegende Streckenabschnitt "Mueß Ausbau", welcher sich in Verlängerung an die Alte Crivitzer Landstraße anschließt. Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt rd. 1,3 km.

Die Ausbaustrecke teilt sich in vier Abschnitte auf.

Abschnitt I: Vom Knotenpunkt B 321 An der Crivitzer Chaussee / Lomonossowstraße / Alte Crivitzer Landstraße bis Consrader Weg

Abschnitt II: Vom Consrader Weg bis Zufahrt Kleingartenanlage (Höhe Haus Nr. 27)

Abschnitt III: Von der Zufahrt Kleingartenanlage bis Ortstafel

Abschnitt IV: Von der Ortstafel bis zu den Rampen der B 321 an der Stadtgrenze

Mindestanforderungen (bedingte Ausschlusskriterien):

1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR, zweifach maximiert

2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR, zweifach maximiert

3. Referenzprojekte der letzten 5 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind

4. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten-/Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU

5. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister bei juristischen Personen

6. Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur-/Architektenkammer bei freiberuflichen Architekten/Ingenieuren

Zuschlagskriterien:

1. Honorar der Planungsleistung - Wichtung 30%, Punktvergabe 0-5

2. Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise - Wichtung 40%, Punktvergabe 0-5,

3. Qualität der methodisch-organisatorischen Herangehensweise Wichtung 30%, Punktvergabe 1-3

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.

Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium "Honorar".

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Honorar der Planungsleistung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Qualität der methodisch-organisatorischen Herangehensweise / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 093-243116
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Ingenieurgesellschaft Heidt + Peters mbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDNN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2021