Vergabe von Reinigungsdienstleistungen 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-06-01-shp02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg, Mecklenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hs-nb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Reinigungsdienstleistungen 2021-2022
Vergeben werden Reinigungsdienstleistungen der Grund- und Unterhaltsreinigung für die Gebäude der Hochschule Neubrandenburg,
Brodaer Straße 2, 17033 Neubrandenburg für den Zeitraum September 2021 bis August 2022 mit der Option auf Verlängerung.
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Die Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.
17033 Neubrandenburg, Mecklenburg
Vergeben werden Reinigungsdienstleistungen für die Gebäude der Hochschule Neubrandenburg,
Brodaer Straße 2, 17033 Neubrandenburg.
Die geforderten Leistungen umfassen u.a.:
Die fachgerechte Säuberung und Pflege aller Flächen und Gegenstände, die sich in den Räumen befinden, außer Reinigung der Außenverglasung, Vorhänge, Gardienen,
Lamellen, Jalousien, Maschinen und Geräte.
Alle Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände (wie Schreibtische / Schreibkombinationen, Schränke, Aktenregale und Unterrichtstische) nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses (Anlagenkonvolut C. Anlage 6)
/ Preisblatt zu reinigen.
Die Toiletten und Vorräume (Fußböden, Wandfliesen, Trennwände und Türen, Waschbecken, Toiletten- und Urinalbecken innen und außen, Toilettensitze - obere
und untere Fläche, Türgriffe und Griffe der Spülvorrichtungen) sind nass zu reinigen
und trocken nach zu wischen.
PVC- und Linoleum Fußböden in Räumen (wie Seminar- und Fachunterrichtsräume) werden nass unter Zusatz eines rutschhemmenden Pflegemittels nach DIN
18033 gewischt und erforderlichenfalls maschinell poliert und grundgereinigt. Die Grundreinigung der vorgenannten Böden wird nicht in zeitlicher Abhängigkeit gebracht,
sondern auf das örtliche Erfordernis abgestimmt. Der Boden soll durchgehend sauber aussehen und mit einem geschlossenen Pflegemittel versehen sein.
Teppichböden und textile Schmutzfangmatten in den Diensträumen werden gesaugt. Etwa notwendig werdendes „Shampoonieren“ (chemisches Reinigen) ist
nicht Bestandteil der Leistung. Derartige Leistungen werden gesondert vergeben und abgerechnet.
Andere Bodenbeläge (Fliesen, Natur- und Kunststein) der Eingänge, Flure und Treppen werden feucht und erforderlichenfalls maschinell gereinigt. Sauberlaufmatten
der Eingänge werden täglich abgesaugt. Das eingesetzte Mittel darf keinerlei sonstige Rückstände, die auf den Boden fallen, enthalten. Der Tausch der benutzten
Sauberlaufmatten erfolgt gegen gereinigte Sauberlaufmatten nach Vorgabeim Leistungsverzeichnis (Anlagenkonvolut C. Anlage 6).
Böden, Decken und Kabinenwände (Metall oder Glas) in den Aufzügen werden feucht gewischt und mit geeigneten Pflegemitteln gereinigt.
Oberflächen von Tischen, Regalen, Schränken (soweit freigeräumt) und Sitzmöbel werden bei Verschmutzung abgewischt.
In den Treppenhäusern sind die Rahmenkonstruktionen der Fenster in Sichthöhe sowie Fensterbänke, Leitungskanäle und Heizkörper zu entstauben und feucht abzuwischen.
Rauch- und Brandschutztüren, Brüstungs- und Treppengeländer sowie deren Handläufe werden ebenfalls entstaubt und feucht abgewischt.
Griffspuren an den Türen und deren Verglasung werden stets entfernt, erforderlichenfalls erfolgt eine Ganzreinigung der Türen einschließlich Zargen.
Entleerung der Abfall- und Aschebehälter im Außenbereich laut Lageplan (Anlage 1).
Die Flure im Haus 2 - Erdgeschoss sind aus Asphaltsplitt, die sich statisch aufladen. Die Reinigung hat mit antistatischen Mitteln zu erfolgen. 2 x im Jahr ist eine
Beschichtung anzubieten.
Die Tafelanlagen sind 1x wöchentlich, immer montags vor Vorlesungsbeginn (07:50 Uhr) zu reinigen und mit Verbrauchsmaterialien (Kreide, Schwämme, Lappen,
gestellt durch AG) zu bestücken.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Vertrag ist auf ein Jahr befristet und endet am 31.08.2022. Der Vertrag verlängert sich maximal dreimal um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jewieligen Vertragsende gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochschule Neubrandenburg: Vergabe von Reinigungsdienstleistungen 2021-2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de