Vergabe von Reinigungsdienstleistungen 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-06-01-shp02

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg, Mecklenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hs-nb.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Reinigungsdienstleistungen 2021-2022

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-06-01-shp02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung - DA02
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergeben werden Reinigungsdienstleistungen der Grund- und Unterhaltsreinigung für die Gebäude der Hochschule Neubrandenburg,

Brodaer Straße 2, 17033 Neubrandenburg für den Zeitraum September 2021 bis August 2022 mit der Option auf Verlängerung.

.

Die Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Hauptort der Ausführung:

17033 Neubrandenburg, Mecklenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergeben werden Reinigungsdienstleistungen für die Gebäude der Hochschule Neubrandenburg,

Brodaer Straße 2, 17033 Neubrandenburg.

Die geforderten Leistungen umfassen u.a.:

Die fachgerechte Säuberung und Pflege aller Flächen und Gegenstände, die sich in den Räumen befinden, außer Reinigung der Außenverglasung, Vorhänge, Gardienen,

Lamellen, Jalousien, Maschinen und Geräte.

Alle Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände (wie Schreibtische / Schreibkombinationen, Schränke, Aktenregale und Unterrichtstische) nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses (Anlagenkonvolut C. Anlage 6)

/ Preisblatt zu reinigen.

Die Toiletten und Vorräume (Fußböden, Wandfliesen, Trennwände und Türen, Waschbecken, Toiletten- und Urinalbecken innen und außen, Toilettensitze - obere

und untere Fläche, Türgriffe und Griffe der Spülvorrichtungen) sind nass zu reinigen

und trocken nach zu wischen.

PVC- und Linoleum Fußböden in Räumen (wie Seminar- und Fachunterrichtsräume) werden nass unter Zusatz eines rutschhemmenden Pflegemittels nach DIN

18033 gewischt und erforderlichenfalls maschinell poliert und grundgereinigt. Die Grundreinigung der vorgenannten Böden wird nicht in zeitlicher Abhängigkeit gebracht,

sondern auf das örtliche Erfordernis abgestimmt. Der Boden soll durchgehend sauber aussehen und mit einem geschlossenen Pflegemittel versehen sein.

Teppichböden und textile Schmutzfangmatten in den Diensträumen werden gesaugt. Etwa notwendig werdendes „Shampoonieren“ (chemisches Reinigen) ist

nicht Bestandteil der Leistung. Derartige Leistungen werden gesondert vergeben und abgerechnet.

Andere Bodenbeläge (Fliesen, Natur- und Kunststein) der Eingänge, Flure und Treppen werden feucht und erforderlichenfalls maschinell gereinigt. Sauberlaufmatten

der Eingänge werden täglich abgesaugt. Das eingesetzte Mittel darf keinerlei sonstige Rückstände, die auf den Boden fallen, enthalten. Der Tausch der benutzten

Sauberlaufmatten erfolgt gegen gereinigte Sauberlaufmatten nach Vorgabeim Leistungsverzeichnis (Anlagenkonvolut C. Anlage 6).

Böden, Decken und Kabinenwände (Metall oder Glas) in den Aufzügen werden feucht gewischt und mit geeigneten Pflegemitteln gereinigt.

Oberflächen von Tischen, Regalen, Schränken (soweit freigeräumt) und Sitzmöbel werden bei Verschmutzung abgewischt.

In den Treppenhäusern sind die Rahmenkonstruktionen der Fenster in Sichthöhe sowie Fensterbänke, Leitungskanäle und Heizkörper zu entstauben und feucht abzuwischen.

Rauch- und Brandschutztüren, Brüstungs- und Treppengeländer sowie deren Handläufe werden ebenfalls entstaubt und feucht abgewischt.

Griffspuren an den Türen und deren Verglasung werden stets entfernt, erforderlichenfalls erfolgt eine Ganzreinigung der Türen einschließlich Zargen.

Entleerung der Abfall- und Aschebehälter im Außenbereich laut Lageplan (Anlage 1).

Die Flure im Haus 2 - Erdgeschoss sind aus Asphaltsplitt, die sich statisch aufladen. Die Reinigung hat mit antistatischen Mitteln zu erfolgen. 2 x im Jahr ist eine

Beschichtung anzubieten.

Die Tafelanlagen sind 1x wöchentlich, immer montags vor Vorlesungsbeginn (07:50 Uhr) zu reinigen und mit Verbrauchsmaterialien (Kreide, Schwämme, Lappen,

gestellt durch AG) zu bestücken.

Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungswerte (Jahresstunden) / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Management / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Reinigungspersonal, Qualifizierung und Schulung / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium - Name: Jahrespreis / Gewichtung: 50 %
Kostenkriterium - Name: Preis Sonderleistungen / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Preis Verbrauchsmaterialien / Gewichtung: 10 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag ist auf ein Jahr befristet und endet am 31.08.2022. Der Vertrag verlängert sich maximal dreimal um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jewieligen Vertragsende gekündigt wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 107-281366
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Hochschule Neubrandenburg: Vergabe von Reinigungsdienstleistungen 2021-2022

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 12
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134

Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin, Mecklenburg
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2021