OV 12/2021 Besucher-Service in touristischen und musealen Einrichtungen der Hansestadt Wismar in drei Losen (losweise Vergabe)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
Abschnitt II: Gegenstand
OV 12/2021 Besucher-Service in touristischen und musealen Einrichtungen der Hansestadt Wismar in drei Losen (losweise Vergabe)
Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische und museale Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen und Freiräume zu beaufsichtigen, ist für die Durchsetzung der geltenden Entgeltordnungen verantwortlich, gewährt Sicherheit und Ordnung auf und in den Ausstellungsgeländen bzw. –räumen und ermöglicht den Gästen einen angenehmen Ausstellungsbesuch.
Wismar
Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische und museale Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen und Freiräume zu beaufsichtigen, ist für die Durchsetzung der geltenden Entgeltordnungen verantwortlich, gewährt Sicherheit und Ordnung auf und in den Ausstellungsgeländen bzw. –räumen und ermöglicht den Gästen einen angenehmen Ausstellungsbesuch.
Objekte: St.-Marien-Kirchturm und St. Georgen-Kirche mit Aussichtsplattform.
Beginn: 01.12.2023, Ende: 30.11.2025
Wismar
Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische und museale Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen und Freiräume zu beaufsichtigen, ist für die Durchsetzung der geltenden Entgeltordnungen verantwortlich, gewährt Sicherheit und Ordnung auf und in den Ausstellungsgeländen bzw. –räumen und ermöglicht den Gästen einen angenehmen Ausstellungsbesuch.
Objekt: Schabbell, Stadtgeschichtliches Museum
Beginn: 01.12.2023, Ende: 30.11.2025
Wismar
Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische und museale Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen und Freiräume zu beaufsichtigen, ist für die Durchsetzung der geltenden Entgeltordnungen verantwortlich, gewährt Sicherheit und Ordnung auf und in den Ausstellungsgeländen bzw. –räumen und ermöglicht den Gästen einen angenehmen Ausstellungsbesuch.
Objekt: Welt-Erbe-Haus.
Beginn: 12. 2023, Ende: 30. 11.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung nach § 9 Absatz 4 bis 6 VgG M-V: Mindestlohn,
- Vereinbarung gem. § 10 Abs. 1 S. 2 VgG M-V,
- Europäische Eigenerklärung.
- Auflistung von fünf Referenzobjekten (nicht älter als drei Jahre),
- Musterdienstanweisung für das einzusetzende Personal,
- Betriebsstruktur und Personalkonzept unter Darstellung der Standorte des Gebiets-, Schicht- und projektverantwortlichen Einsatzleitenden sowie der Personalkapazitäten aufgeschlüsselt nach Personalgruppen Verwaltung, operative Abwicklung der Aufträge („Wachleute“), Teamleitende bzw. Einsatzleitende,
- Befähigungsnachweise
• Ersthelfer-Lehrgang für das gesamte eingesetzte Personal (nicht älter als zwei Jahre),
• Brandschutzhelfer (Los I und III, jeweils ein Mitarbeiter, Los II zwei Mitarbeiter),
• Evakuierungshelfer (Los II zwei Mitarbeiter),
• Stadtführer-Zertifikat (Los I), alternativ ist die Bereitschaft zu erklären, an dem nächsten Ausbildungsgang für Gästeführer teilzunehmen, der stattfinden wird,
• Eigenerklärung zur Beibringung des Nachweises „Führungen durch das Welt-Erbe-Haus“ (Los III); als Nachweis für diese Eignung wird eine Bestätigung der Hansestadt Wismar, Stabsstelle Welterbe gefordert,
. Eigenerklärung zur Interventionszeit des Einsatzleiters / der Einsatzleiterin (alle Lose),
• Betriebshaftpflicht mit Versicherungssummen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Abhandenkommen bewachter Sachen und Schlüsselrisiko,
• Nachweis über Zertifizierung von Sicherheitsdienstleistungen nach DIN 77200 (Los II und III)
Abschnitt IV: Verfahren
23966 Wismar
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.