Gefahrenmeldeanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-meeresmuseum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gefahrenmeldeanlagen
Im Zuge der Umsetzung des Projektes Modernisierung und Reattraktivierung Deutsches Meeresmuseum ist die Vergabe der Gefahrenmeldeanlagen geplant.
Stralsund
Die Stiftung Deutsches Meeresmuseum (DMM) plant die Reattraktivierung des Stammhauses „Meeresmuseum“, das sich in der historischen Klosteranlage
St. Katharinen in der Altstadt von Stralsund befindet. Es sind umfangreiche Neubau-, Umbau- und Modernisierungsarbeiten geplant.
Gegenstand dieser Vergabe sind Leistungen der Gefahrenmeldeanlagen.
Das Deutsche Meeresmuseum beabsichtigt die Gebäude der Liegenschaft am Standort Meeresmuseum, Katharinenberg 14 – 20, 18439 Stralsund
grundlegend zu modernisieren, zu sanieren und barrierefrei herzurichten.
Der Charakter eines klassischen Naturkundemuseums in einem mittelalterlichen Klostergebäude soll erhalten bleiben, jedoch mit neuen Akzenten
untermauert und für die Besucher attraktiver gestaltet werden. Neben einer vom OZEANEUM klar abgegrenzten Neukonzeption soll die Architektur stärker zur Geltung kommen.
Architektur und historische Bausubstanz des Klosterkomplexes sollen mit klaren Sichtachsen in der Katharinenhalle und zusätzlichen Öffnungen zum Stralsund Museum hervorgehoben und der Kreuzgang als zentrale Achse der Klosteranlage stärker erlebbar werden.
Eingangs- und Kassenbereich sollen für den Besucher einladender gestaltet, Shop und Servicebereiche an die Erfordernisse eines modernen Museums
angepasst und auch außerhalb der Öffnungszeiten zugänglich gemacht werden. Der gesamte Museumsrundgang soll durch zusätzliche Aufzüge
barrierefrei gestaltet werden.
Die Aquarien im Untergeschoss sollen modern gestaltet und mit energieeffizienterer, wartungsärmerer Technik ausgestattet werden.
Folgende Teilmaßnahmen sind Bestandteil des Projektes zur Reattraktivierung und Modernisierung des Meeresmuseums:
— Neugestaltung des gesamten Museumsvorplatzes (Nordhof);
— Neugestaltung des Foyers einschließlich Museumsshop;
— Modernisierung und Neugestaltung der vorhandenen Ausstellung und Aquarien;
— Neubau eines Großfischaquariums;
— Verlagerung der Präparationswerkstätten;
— Umgestaltung des derzeitigen Bistrobereiches vor dem Schildkrötenaquarium.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt
ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt
124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt
A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen.
Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf
Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur
Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
B) Erklärung, dass die als Verantwortliche handelnden Personen des Unternehmens in den letzten 2 Jahren
nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind.
C) Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch
nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
D) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
E) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu
vergeben gedenkt (Formblatt 233).
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch präqualifizierte und nicht-präqualifizierte
Unternehmen die Namen der Nachunternehmer zu nennen. Darüber hinaus ist auf Anforderung für jedes
als Nachunternehmer genanntes Unternehmen die Verpflichtungserklärung des Formblattes 236 sowie zum
Nachweis der Eignung des Nachunternehmers für jeden Nachunternehmer die Erklärungen und Nachweise
nach Ziffer III.1.1) und III.1.3) und Ziffer III.1.2 lit. G dieser Bekanntmachung zu übergeben. Präqualifizierte
Nachunternehmer führen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte
Nachunternehmer haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt
124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen und auf Anforderung die in den Ziffern III.1.1) und III.1.3) und
Ziffer III.1.2) lit. G dieser Auftragsbekanntmachung festgelegten Nachweise zu übergeben.
F) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der
die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1)
bis III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
G) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235)
einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236). Im Falle
der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers
oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens
vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird
(§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen
Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Hinsichtlich der vorzulegenden Erklärungen vgl. Ziffer IV.3 dieser Auftragsbekanntmachung.
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis).Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem
Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit
Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die
Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro,
soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind
solche, die Gefahrenmeldeanlagen betreffen.
B) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde.
C) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
hat.
D) Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für
Personenschäden, sowie von 1,0 Mio. EUR für Sachschäden. Sowohl präqualifizierte Unternehmen, als
auch nicht-präqualifizierte Unternehmen müssen einen Nachweis der Haftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit den
Angebotsunterlagen vorlegen.
E) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf
Anforderung folgende Nachweise vorzulegen:
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
F) Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies mitzuteilen und hat
den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
G) Bei Abgabe des Angebotes ist der Bieter verpflichtet, die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und
Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zu übergeben.
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt
ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt
124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.
Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt
hat. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen sind solche, die Gefahrenmeldeanlagen betreffen. Falls das
Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3
Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
— Ansprechpartner,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum,
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung),
— Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der
Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
B) Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als
Nachweis auf Anforderung vorzulegen:
— Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
Beschäftigten Arbeitskräfte,
— Angabe der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen
der Bekanntmachung sind spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis
zum Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggeber zu rügen.
— Etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme und im Falle des
Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1)
genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen;
— Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnisnahme in schriftlicher Form bei der in Ziffer
I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen;
— Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der
zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.