Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 4000

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Born a. Darß
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18375
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darss-fischland.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.darss-fischland.de/ris-amt/instanz_1/index.htm
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 4000

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Fahrgestell, Aufbau und Beladung für ein TLF 4000 in zwei Losen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrgestell und Aufbau

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:

Kargweg 1 a

18375 Wieck a. Darß

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1 Stück Fahrgestell für TLF 4000 (Gruppenkabine) ähnlich DIN 14530-21 gemäß Leistungsverzeichnis

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 15
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Feuerwehrtechnischer Aufbau

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung:

Kargweg 1 a

18375 Wieck a. Darß

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1 Stück feuerwehrtechnischer Aufbau und Beladung für einen TLF 4000, ähnlich nach DIN 14530-21

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 15
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durchdieZertifizierung einer staatlichen oder staatlich anerkannten „Präqualifizierungsstelle“ und den Eintrag in die entsprechende Zertifizierungsliste. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangennachzuweisen, dass diese präqualifiziertsind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebendeLeistungmit dem Angebot: — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“

— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 des Formblatts 632EU sind aufgesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmenpräqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnisgeführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benanntenanderenUnternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“bzw. in derEEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen werden zum Nachweis der Eignung bzgl. Befähigung zur Berufsausübung gefordert:

- Gewerbeanmeldung oder

- Handelsregisterauszug oder

- Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen oder Erklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen gem, § 125 GWB

- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahrenbetreffend vergleichbare Leistungen,

- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- drei geeignete Referenzen über in den letzten fünf Jahren ausgeführte, mit diesem Auftrag vergleichbare Leistungen mit Angabe des Werts, des Lieferzeitpunkts und des Empfängers

- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den letzten fünf Jahren

- Angaben zu Maßnahmen der Qualitätssicherung,

- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff.

- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 14000 ff.

- Angaben zum Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/08/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/08/2021
Ortszeit: 13:00
Ort:

Amt Darß/Fischland, Vergabestelle, Chausseestraße 68a, 18375 Born a. Darß

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Keine Bieter zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Hinweis zum Datenschutz

Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personen bezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Datenausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz:

unter der Adresse: http://www.darss-fischland.de

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB – Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht beachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Born a. Darß
Postleitzahl: 18375
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2021