Neubau von Gebäuden in der Reiferbahn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3831 / 4794-39
Fax: +49 3831 / 4794-20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von Gebäuden in der Reiferbahn
Das Grundstück mit den darauf stehenden Gebäuden der „Ziegelstraße 3“ in 18439 Stralsund wird derzeit vom Bildungszentrum Nordost als Berufliche Aus- und Weiterbildungseinrichtung sowie der Verwaltung genutzt.
Die Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH plant ihre Dienstleistungen auf diesem Grundstück auszubauen.
Folgende Nutzung ist geplant:
— Betreuung von Menschen mit Behinderung im Rahmen einer Tagesbetreuung,
— Werkstätten für Behinderte,
— Räumlichkeiten für die Verwaltung.
Hansestadt Stralsund
Die Ausschreibung umfasst den Planungsbestandteil
— Gebäudeplanung nach HOAI 2021 Teil 3, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI (inkl. besondere Leistungen Bestandsaufnahme Genauigkeitsstufe II – gem. Anlage TA_4), — Freiraumplanung nach HOAI 2021 Teil 3, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 i. V. m. Anlage 11 HOAI. Es ist eine Beauftragung der Leistungsphase 3 beabsichtigt mit einer Option zur stufenweisen Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4-9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Berufszulassung (Eintragung im Berufsregister mit Eintragungsnummer) oder ein diesem vergleichbarer Nachweis liegt bei (§ 44 VgV). Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBO MV liegt bei (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) (liegt der Nachweis der Berufszulassung als Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur vor, ist ein gesonderter Nachweis entbehrlich) – siehe Teilnahmeantrag Anlage A
Siehe Teilnahmeantrag Anlage A.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.