Dolmetscher- und Übersetzungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 220-111-Dr-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dolmetscher- und Übersetzungsdienstleistungen
Dolmetscher- und Übersetzerdienstleistungen.
Stadtgebiet Schwerin
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen im Stadtgebiet Schwerin.
Bei den genannten Werten handelt es sich lediglich um Schätzwerte für ein Jahr.
Mecklenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Südwestliches Mecklenburg/nordöstliches Niedersachsen/südöstliches Schleswig-Holstein
Rahmenvereinbarung über die Durchfürhrung von Dolmetscherleistungen im Großraum südwestliches Mecklenburg/nordöstliches Niedersachsen/südöstliches Schleswig-Holstein.
Bei den genannten Werten handelt es sich lediglich um Schätzwerte für ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung des Bieters zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB,
— Verpflichtungserklärung des Bieters /der Bietergemeinschaft zur Zahlung des Mindestlohns (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung),
— Der Bieter muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck „Angebot“ aufgeführten Sachverhalte erfüllen*,
— es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile gegebenenfalls durch Unterauftragnehmer erbracht werden. Von ihnen ist die entsprechende obenaufgeführte Eigenerklärung spätestens vor Auftragserteilung vorzulegen,
— falls eine Bietergemeinschaft gebildet wird: Erklärung der Mitglieder (siehe Punkt 3 der Bewerbungsbedingungen).
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
In den letzten 3 Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung müssen der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer mindestens 1 gleichartigen Auftrag durchgeführt haben. Die Referenz/en ist/sind per Liste (Benennung von Auftraggeber, Auftragsgegenstand und Ausführungszeitraum) nachzuweisen.
— Verpflichtung des Auftragnehmers und seiner eventuellen Unterauftragnehmer ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Mindest-Stundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen (siehe Entwurf Rahmenvereinbarung).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto/Hinweis zur Angebotsabgabe/Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [gelöscht]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]817
Internet-Adresse: www.mv-regierung.de
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).