Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow – Verlegung einer Soleleitung incl. Nebenanlagen (Elektrokabel und Leerrohre) zur Verbindung zweier geothermischer Bohrungen in Schwerin-Lankow Referenznummer der Bekanntmachung: 3173194
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 385 / 633-1483
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow – Verlegung einer Soleleitung incl. Nebenanlagen (Elektrokabel und Leerrohre) zur Verbindung zweier geothermischer Bohrungen in Schwerin-Lankow
Geothermieprojekt 19057 Schwerin-Lankow – Verlegung einer Soleleitung incl. Nebenanlagen (Elektrokabel und Leerrohre) zur Verbindung zweier geothermischer Bohrungen in Schwerin-Lankow.
Geothermie Lankow Sportpark Lankow
Ratzeburger Strasse
19057 Schwerin
— Verlegung von ca. 770 m Thermalwasserrohr SDR11 MF OT Rohr 200/315,
— Verlegung von ca. 90 m KM-Rohr DN 300/500,
— Verlegung von ca. 30 m Abwasserkanal PP2000 SN8 DN 150,
— Verlegung von ca. 715 m Kabelschutzrohre für LWL-Kabel.
Im offenen Graben sowie mittels gesteuerten Horizontalbohrverfahrens.
KLW-15-0028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und Bietererklärungen,
— Auskünfte des Bewerbers zu beabsichtigten Unteraufträgen, VOF § 4 Abs.2 -ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind ODER -ob und welche Art sie den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Zusammenarbeiten,
— aktuelle Bescheinigung über Berufshaftpflichtversicherung mit Nachweis zu III.1.1) nach VOF § 5 Abs. 5,
— Nachweis über die Berufszulassung und Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers bzw. der Teilnahmeberechtigung (Diplom, Urkunden, Kammernachweise). Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Teilnehmer vorzulegen,
— Eintragung im Berufs- und Handelsregister in dem Land, in dem der Bewerber ansässig ist, jeweils für den geforderten Leistungsbereich, Nachweis von mindestens 5-jähriger Berufserfahrung.
Die notwendigen Zulassungen, Nachweise und Bescheinigungen, welche die Eignung des AN für die auszuführenden Arbeiten bestätigen, sind bei Angebotsabgabe in der gültigen Fassung zu übergeben.
Folgende Bescheinigungen sind erforderlich:
— AGFW Bescheinigung Arbeitsblatt FW 603,
— DVGW Bescheinigung Arbeitsblatt GW 301 DVGW-Arbeitsblatt GW 301,
— DVGW Bescheinigung für Rohrleitungsbauunternehmen G/W 3“,
— DIN EN ISO 3834-1 „Schweißtechnische Qualitätsanforderung – Standard“,
— Prüfungsbescheinigung nach DIN EN ISO 6906-1.
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— Erklärung des Bewerbers über seinen Umsatz über vergleichbare Dienstleistungen nach § 5 Abs. 4c unter Berücksichtigung § 5 (2).
Eigenerklärung zur Eignung FB 124:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung zur technischen Ausstattung des Bieters/der Bietergemeinschaft,
— Erklärung der Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mit Angaben der Namen der Personen und deren berufliche Qualifikation, die die Leistungen tatsächlich erbringen, sowie des vorgesehenen Projektleiters für das Vorhaben,
— Erklärung zu fachlichen Referenzen.
Es wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme [Betrag gelöscht] EUR Personenschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden nachzuweisen sein. Neben der Bescheinigung über den bestehenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe reicht auch eine schriftliche Erklärung des Versicherers, dass dem Bewerber im Auftragsfall ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden wird.
Bietergemeinschaften haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Abschnitt IV: Verfahren
Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin
Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Das Leistungsverzeichnis in der Datei: „20200529 Baubeschreibung und LV Bohrplatz Sportplatz und Injektionsbohrung_3073239.pdf“ ist nicht auszufüllen und dient nur zur Information.
Postadresse für Angebotsabgabe per Kurier:
19061 Schwerin, Eckdrift 43-45, Raum C 014.
Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Frist zur Angebotsabgabe:
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d. h. der „Upload“ auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYR6R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.