Beschaffung von Notarzteinsatzfahrzeugen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordwestmecklenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Notarzteinsatzfahrzeugen
Beschaffung von bis zu 13 elektro-hydraulischen Krankentragensysteme.
Landkreis Nordwestmecklenburg Eigenbetrieb Rettungsdienst Verwaltungssitz:
Wald Eck 7
19417 Warin
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die verbindliche Lieferung von 10 elektro-hydraulischen Fahrtragensystemen für das Jahr 2022 mit der unverbindlichen Option des Auftraggebers, bis zu 3 elektro-hydraulischen Fahrtragensysteme bis einschließlich 2024 in Auftrag zu geben.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die verbindliche Lieferung von 10 elektro-hydraulischen Fahrtragensystemen für das Jahr 2022 mit der unverbindlichen Option des Auftraggebers, bis zu 3 elektro-hydraulischen Fahrtragensysteme bis einschließlich 2024 in Auftrag zu geben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
23936 Grevesmühlen
Auftraggeber
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.