Objekt- und Fachplanungsleistungen für die Sanierung des Gebäudes Alter Markt 7 in 17213 Malchow Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-03-22-shp01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malchow
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.inselstadt-malchow.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objekt- und Fachplanungsleistungen für die Sanierung des Gebäudes Alter Markt 7 in 17213 Malchow
Vergeben werden Objekt- und Fachplanungsleistungen für die Sanierung des Gebäudes Alter Markt 7 in Malchow in folgenden Losen:
— Los 1: Baugrundgutachten,
— Los 2: Technische Ausrüstung Leistungsphasen 3-9 gemäß § 55 HOAI für folgende Anlagen:
—— Starkstromanlagen.
— Los 3: Holzschutzgutachten,
— Los 4: Sicherheits- und Gesundheitskoordinator,
— Los 5: Vermessungsleistungen.
Baugrundgutachten
Alter Markt 7,
17213 Malchow
Baugrundgutachten für die Sanierung des Gebäudes Alter Markt 7 in 17213 Malchow.
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 3-9 gemäß § 55 HOAI für folgende Anlagen: Starkstromanlagen
Alter Markt 7,
17213 Malchow
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 3-9 gemäß § 55 HOAI für folgende Anlagen: Starkstromanlagen für die Sanierung des Gebäudes Alter Markt 7 in Malchow
Holzschutzgutachten
Alter Markt 7,
17213 Malchow
Erstellung eines Holzschutzgutachten für die Saneirung des Gebäudes Alter Markt 7 in Malchow.
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Alter Markt 7,
17213 Malchow
Ausübung der Aufgabe eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators für die Sanierung des Gebäudes Alter Markt 7 17213 Malchow gem. Baustellenverordnung.
Vermessungslesitugnen
Alter Markt 7,
17213 Malchow
Ingenieurvermessungen gem. Anlage 1.4 der HOAI 2021 für das Bauvorhaben Sanierung Alter Markt 7 in Malchow.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es wurde zunächst ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt (§ 74 Abs. 1 VgV). Dies führte jedoch zu keinem Ergebnis und wurde daher aufgehoben. In analoger Anwendung des § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV wurde sodann ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Auch dies führte nur für einen Teil der Lose zu einem Ergebnis (2021/S 080-206556). Die hier erneut zu vergebenden Lose wurden daher erneut in der Form eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Die analoge Anwendung ist geboten, da für den Fall, dass ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu keinem Ergebnis führt, im Gesetz keine Regelung getroffen wurde, welche Verfahrensart dann zu nutzen ist. Die Interessenlage ist vergleichbar, da bereits im Rahmen des vorgegangenen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ein Aufruf zum Wettbewerb erfolgte. Eine grundlegende Änderung der urspürglichen Bedingungen erfolgte nicht. Auch der Charakter des § 14 Abs. 4 VgV steht einer Analogie nicht entgegen. Selbst wenn es sich bei § 14 Abs. 4 VgV um eine Ausnahmevorschrift handelt, ist diese einer Analogie zugänglich und es ist nicht zwangsläufig die engste mögliche Auslegung zu wählen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baugrundgutachten
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 3-9 gemäß § 55 HOAI für folgende Anlagen: Starkstromanlagen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Holzschutzgutachten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06846
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baugrundgutachten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de