Landkreis Ludwigslust-Parchim — Gymnasiales Schulzentrum „Fritz Reuter“, Teilneubau Haus 3 — Los 07 — Stahlbauarbeiten Brücke, 19303 Dömitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020047
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim — Gymnasiales Schulzentrum „Fritz Reuter“, Teilneubau Haus 3 — Los 07 — Stahlbauarbeiten Brücke, 19303 Dömitz
Los 07 — Stahlbauarbeiten Brücke.
Gymnasiales Schulzentrum „Fritz Reuter“ Dömitz
Roggenfelder Str. 30 A
19303 Dömitz
Das neue Gebäude ist als moderner und offener, nichtunterkellerter 3-geschossiger Baukörper mit Flachdach geplant.
Der 3-geschossige Teilneubau ergänzt das 2-geschossige Bestandsgebäude mit einem Außenmaß von ca. 20 x 57,50 m und einer Bruttogeschossfläche im l. Bauabschnitt von ca. 4 054 m2 mit vorrangig Fachräumen sowie dienenden Funktionsräumen. Insgesamt sind 15 Unterrichtsräume geplant.
Stahlbau Brücke mit:
— 1-geschossige Stahlbrückenkonstruktion zwischen 2 massiven Gebäudeteilen im 2. OG aus HEB 160 und IPE 160 Profilen, Tragweite ca. 7,50 m,
— Tragende Trapezprofilbleche als Boden- und Dachkonstruktion ca. 40 qm,
— Werk- und Montageplanung,
— Prüffähiger statischer Nachweis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SME Stahl- und Metallbau Ehbrecht GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dömitz
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDA9.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.