B 192 Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 221211
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 192 Umweltplanung
Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeits-/Vorprüfungen, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Erfassung Rastvögel.
B 192 Sietow- Waren
Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeits-/Vorprüfungen, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Erfassung Rastvögel.
In Abhängigkeit der im Zuge der Planung festgestellten Schwierigkeiten oder Widerständen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgeschlossener Hoch- oder Fachhochschulabschluss
— § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags,
— § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
— § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags: brutto [Betrag gelöscht] EUR,
— § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall:
Haftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. EUR.
— § 46 (3) Nr. 1 VgV – Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe mindestens 3 Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen ab 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung (bevorzugt aber aus den letzten 3 Jahren) vorzulegen.
Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe können auch Referenzen von Unterauftragnehmern beigebracht werden.
— § 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— § 46 (3) Nr. 9 VgV – Ausstattung zur Ausführung des Auftrags: Das für den Einsatz vorgesehene GIS ist mit der Angebotsabgabe zu benennen (Name und Versionsnummer),
— § 46 (3) Nr. 10 VgV – Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
— § 46 (3) Nr. 1 VgV – mindestens 3 Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen ab 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung.
Als vergleichbar werden Referenzen zum Aus- oder Neubau einer Bundesfernstraße (Bundesautobahn oder Bundesstraße) oder einer Landesstraße, jeweils mit einer Mindestlänge von 5 km gewertet, bei denen der Bieter den Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie zusätzlich einen Artenschutzbeitrag und/oder eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (eine FFH-Vorprüfung ist nicht ausreichend) erstellt hat.
Aus den Referenzen müssen die geforderten Details hervorgehen, aus denen die Vergleichbarkeit erkennbar ist (Straßenklasse, geplante Streckenlänge, ausgeführte Planungen, Ausführungsjahr). Zudem ist der Auftraggeber anzugeben.
— § 46 (3) Nr. 2 VgV: abgeschlossener Hoch- oder Fachhochschulabschluss,
— § 46 (3) Nr. 9 VgV – Ausstattung zur Ausführung des Auftrags: Die Karten zu den einzelnen Gutachten sind zwingend mit einem geografischen Informationssystem (GIS) zu erstellen, das Dateien im Shape-Format einlesen und ausgeben kann.
Keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Öffnung
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]