Objektplanung für den „Erweiterungsbau Regionale Schule mit Grundschulanteil Buchenberg“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für den „Erweiterungsbau Regionale Schule mit Grundschulanteil Buchenberg“
Planungsleistungen für den Abbruch MZG und Neubau des Erweiterungsbaus zzgl. Außenanlagengestaltung. Leistungsphasen 3 bis 9, in Anlehnung HOAI 2021, §§ 34 ff.
Die Planung soll entsprechend den Förderrichtlinien, den öffentlichen Bauvorschriften (RBBau, LBauO M-V, et al.) sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgearbeitet werden. Das Projekt erhält eine Zuwendung des Landes M-V zur Förderung von infrastrukturellen Maßnahmen (Projekten) der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gemäß der Stadtentwicklungsrichtlinie M-V.
Planungsleistungen für den Abbruch MZG und Neubau des Erweiterungsbaus zzgl. Außenanlagengestaltung. Leistungsphasen 3 bis 9, in Anlehnung HOAI 2021 §§ 34 ff.
18209 Bad Doberan
Planungsleistungen für den Abbruch MZG und Neubau des Erweiterungsbaus zzgl. Außenanlagengestaltung. Leistungsphasen 3 bis 9, in Anlehnung HOAI 2021, §§ 34 ff.
Die Planung soll entsprechend den Förderrichtlinien, den öffentlichen Bauvorschriften (RBBau, LBauO M-V, et al.) sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgearbeitet werden. Das Projekt erhält eine Zuwendung des Landes M-V zur Förderung von infrastrukturellen Maßnahmen (Projekten) der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gemäß der Stadtentwicklungsrichtlinie M-V.
VIII-513-00000-2011/012-098513.8.54.10.1
Beginn des Vertrages: voraussichtlich 29.10.2021, in Abhängigkeit des Verhandlungsverfahrens; Laufzeit des Vertrages: voraussichtlich 30.05.2027- Ablauf der Verjährungsfrist, in Abhängigkeit des Verhandlungsverfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates;
Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
Nachweis der Berufsqualifikation;
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste
Der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Erbringungszeitpunktes, Beschreibung der Leistung, Angabe zu Förderprojekten sowie Benennung des öffentlichen oder privaten Empfängers – Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Geschäftsjahre, (nur Beschäftigte die Planungsleistungen im vergleichbaren Bereich erbringen),
— Angabe zu Erfahrungen in modularer Bauweise,
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt.
— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB,
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu § 9 VgG M-V i. V. m. § 1 MStEVO M-V und zu den §§ 10 und 11 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern,
— Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder ggf. Nachweis einer Bestätigung des Versicherers, mit welchen bestätigt wird, dass im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird,
— Honorar/Preisblatt,
— Erklärung zur örtlichen Präsenz,
— Erklärung zum objektbezogenen Personaleinsatz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 29.10.2021- ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da in Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten Erstangebote verhandelt wird. Außerdem wird den Bietern die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der festgesetzten Zuschlagskriterien die Qualität der Referenzobjekte sowie die Methodik der Projektdurchführungen ausführlich darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 385 / 588-5165
Fax: +49 385 / 588-4855817
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).