Sanierung Sporthalle, Kopenhagener Str. 5 b, 18107 Rostock
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Sporthalle, Kopenhagener Str. 5 b, 18107 Rostock
Komplettsanierung Sporthalle Kopenhagener Str. 5 b, 18107 Rostock.
Kopenhagener Str. 5 b,
18107 Rostock
Los 03 – Rohbau - Baustelleneinrichtung mit Sanitärcontainer, Bauwasseranschluss, Baustellenbeleuchtung
— 200 qm Mauerwerkswand abbrechen,
— 350 qm Straßenbeton aufnehmen und entsorgen,
— 7 qm Teilrückbau Stahlbeton- bzw. Menzel-Decke,
— 225 lfdm Entwässerungskanal / -leitung DIN 4033,
— 70 Stck. Rohrdurchführung in WU-Bodenplatte mit Folienflansch,
— 80 cbm Streifenfundament / Frostschürze,
— 1,8 cbm Sohlplatte Aufzugsunterfahrt, d = 30 cm, WU,
— 6 qm Wände Aufzugsunterfahrt, d = 30 cm, WU,
— 2 384 qm Bodenplatte, d = 20 cm auf Trennlage und Sauberkeitsschicht,
— 330 qm Stahlbetondecke, d = 16 cm,
— 600 qm Stahlbetondecke, d = 22 cm,
— 25 qm Stahlbetondecke, d = 24 cm,
— 5 qm Stahlbetonwand, d = 16 cm,
— 150 lfdm Stahlbetonringanker waagerecht, d = 24 cm,
— 75 lfdm Stahlbetonringanker geneigt, d = 24 cm,
— 1 Stck. Treppenblock mit 3 Steigungen,
— 1 Stck. Treppenlauf mit 18 Steigungen, d = 20 cm,
— 2 Stck. Treppenläufe mit je 9 Steigungen, d = 16 cm,
— 1 Stck. Treppenpodest, d = 18 cm,
— 688 lfdm horizontale Wandabdichtung,
— 580 qm Porenbetonmauerwerk Außenwand,
— 1 965 qm KS-Mauerwerk Innenwand,
— 145 lfdm Attika-Ringanker, U-Schale, d = 36,5 cm,
— 51 lfdm Deckenanschluss, 1 000oC-Miwo.
STES-18-0009.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
— Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angaben zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung,
— ggf. weitere Nachweise vgl. Auftragsunterlagen Formblatt 216.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
— Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit Extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— ggf. weitere Nachweise vgl. Auftragsunterlagen Formblatt 216.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]