Planungsleistungen für den Neubau der Grund- und Regionalschule in 19230 Picher Referenznummer der Bekanntmachung: 3121073
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagenow
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://amt-hagenow-land.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 385 / 633-1484
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau der Grund- und Regionalschule in 19230 Picher
Planungsleistungen für den Neubau einer Schule in Picher - in Anlehnung an HOAI 2021, Los 1: Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ sowie Wärme-, Schall- und Brandschutz sowie Objektplanung „Freianlagen“, Los 2: Fachplanung „Tragwerksplanung“, Los 3: Fachplanung „Technische Ausrüstung, hier: Heizung, Wasser, Abwasser, Sanitär und Lüftung“ und Los 4: Fachplanung „Technische Ausrüstung, hier Elektro, Blitzschutz, Datenleitungen und Kommunikationstechnik“.
Objektplanung „Gebäude und Innenräume“
19230 Picher
Baukosten gemäß Kostenschätzung:
— KG 300: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— KG 400: [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Vertragsverlängerungen auf Grund von Bauzeitverschiebungen.
Je Los werden 1 bis 3 Bewerber ausgewählt.
Die erste Stufe des Vergabeverfahrens besteht aus dem Teilnahmewettbewerb, um 1 bis 3 geeignete Architekturbüros auszuwählen. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Pkt. 7 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Planungsleistungen beziehen sich auf die LP 1 bis 9 der HOAI. Die Leistungsbilder werden stufenweise vergeben: Nach LP 1 bis 4 werden die LP 5 bis 9 der HOAI optional - abhängig von der Fördermittelzusage - Anschluss an die LP 1 bis 4 stufenweise beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche über die HOAI hinaus geltend gemacht werden.
Unbekannt
Fachplanung „Tragwerksplanung“
19230 Picher
Baukosten gemäß Kostenschätzung:
— KG 300: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— KG 400: [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Vertragsverlängerungen auf Grund von Bauzeitverschiebungen.
Je Los werden 1 bis 3 Bewerber ausgewählt.
Die erste Stufe des Vergabeverfahrens besteht aus dem Teilnahmewettbewerb, um 1 bis 3 geeignete Architekturbüros auszuwählen. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Pkt. 7 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Planungsleistungen beziehen sich auf die LP 1 bis 9 der HOAI. Die Leistungsbilder werden stufenweise vergeben: Nach LP 1 bis 4 werden die LP 5 bis 9 der HOAI optional - abhängig von der Fördermittelzusage - Anschluss an die LP 1 bis 4 stufenweise beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche über die HOAI hinaus geltend gemacht werden.
Unbekannt.
Fachplanung „Technische Ausrüstung, hier: Heizung, Wasser, Abwasser, Sanitär und Lüftung“
19230 Picher
Baukosten gemäß Kostenschätzung:
— KG 300: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— KG 400: [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Vertragsverlängerungen auf Grund von Bauzeitverschiebungen.
Je Los werden 1 bis 3 Bewerber ausgewählt.
Die erste Stufe des Vergabeverfahrens besteht aus dem Teilnahmewettbewerb, um 1 bis 3 geeignete Architekturbüros auszuwählen. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Pkt. 7 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Planungsleistungen beziehen sich auf die LP 1 bis 9 der HOAI. Die Leistungsbilder werden stufenweise vergeben: Nach LP 1 bis 4 werden die LP 5 bis 9 der HOAI optional - abhängig von der Fördermittelzusage - Anschluss an die LP 1 bis 4 stufenweise beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche über die HOAI hinaus geltend gemacht werden.
Unbekannt
Fachplanung „Technische Ausrüstung, hier Elektro, Blitzschutz, Datenleitungen und Kommunikationstechnik“
19230 Picher
Baukosten gemäß Kostenschätzung:
— KG 300: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— KG 400: [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Vertragsverlängerungen auf Grund von Bauzeitverschiebungen.
Je Los werden 1 bis 3 Bewerber ausgewählt.
Die erste Stufe des Vergabeverfahrens besteht aus dem Teilnahmewettbewerb, um 1 bis 3 geeignete Architekturbüros auszuwählen. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Pkt. 7 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Planungsleistungen beziehen sich auf die LP 1 bis 9 der HOAI. Die Leistungsbilder werden stufenweise vergeben: Nach LP 1 bis 4 werden die LP 5 bis 9 der HOAI optional - abhängig von der Fördermittelzusage - Anschluss an die LP 1 bis 4 stufenweise beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche über die HOAI hinaus geltend gemacht werden.
Unbekannt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.Firmenprofil: Geschäftsform, Dauer des Bestehens bzw. Gründungsjahr,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz
4. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw.
Partnerschaftsregister
5.Bietererklärungen:
5.1 Bietererklärung zur Unternehmensgröße,
5.2 Erklärung zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen gemäß § 11 VgG M-V,
5.3 Verpflichtungserklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft nach § 9 VgG M-V,
5.4 Kontrolle und Sanktionen nach § 10 VgG M-V,
6. Erklärung zur Vergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer,
7. Erklärung zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe),
8. Erklärung zu Bewerbergemeinschaft.
1. Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
2. Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die zu vergebene Leistung,
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
1. Mindestens 3 Referenzen der letzten 10Jahre, die vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind,
2. Bescheinigungen der Auftraggeber für die genannten Referenzen mit Beurteilung hinsichtlich der Einhaltung der Kosten und Termine,
3. Benennung des verantwortlichen Projektteams,
4. Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung (Vorlage der Bauvorlageberechtigung),
5. Jährliches Mittel der Zahl der Beschäftigen und der Führungskräfte,
6. Erklärung zum Stand der Technik der technischen Ausstattung und zu Maßnahmen der Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement),
7. Erklärung über die Vergabe von Teilen des Auftrages an Unterauftragnehmer,
8. Erklärung zur Kommunikationssprache in Wort und Schrift: deutsch.
Gemäß VgV §§ 44-46
Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36EG, geändert durch RL 2013/55/EU.
Gemäß VgV § 44-46.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorbefasster Planer: B + K SVEN Buck + Partner, Freischaffende Architekten,
Partnerschaftsgesellschaft mbB, Neustadt-Glewe
Teilnehmeranträge dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYRYG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.