Lieferung ggf. inkl. Anpassung, Customizing, Inbetriebnahme, Betrieb und ggf. Wartung/Pflege (Systemservice) einer Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten Referenznummer der Bekanntmachung: LAF - M-V 2/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tcilaw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung ggf. inkl. Anpassung, Customizing, Inbetriebnahme, Betrieb und ggf. Wartung/Pflege (Systemservice) einer Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten
Das Land M-V beabsichtigt eine Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten (mit Ausnahme Schulen und Universitäten) zu lizenzieren und landesspezifische Anpassungen, Wartung und Pflege zu beauftragen.
Die zu beschaffende Software erfolgt bezüglich folgender grundsätzlicher Anforderungen:
— Reisende und deren Stellvertreter können Dienstreisen schneller und effizienter beantragen und abrechnen,
— Die Registrierung und die Stammdatenpflege sind logisch und flüssig durchführbar,
— Reisende können das System intuitiv und ohne aufwändige Schulung nutzen,
— Die Oberflächen für die Mitzeichner und Genehmiger stellen die entscheidungserheblichen Informationen kompakt und übersichtlich dar, damit die Entscheidungen intuitiv und schnell getroffen werden können,
— Die Oberflächen für Mitarbeiter der Reisestelle enthalten alle relevanten Informationen übersichtlich dargestellt und ermöglichen so eine schnelle Bearbeitung,
— Die Reisemittelbuchung und auch die Reisemittelsuche ist für die Dienstreisenden über integrierte Buchungsportale (z. B. Hotel-, Flug-, oder Bahnportale) möglich. Dazu werden für die Buchung notwendige Daten automatisch übergeben,
— Der Betrieb kann entweder bei der DVZ – M-V GmbH oder als Cloudlösung beim Anbieter bzw. einem Dritten, muss jedoch in jedem Fall innerhalb der EU/EFTA erfolgen.
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Lübecker Straße 283
19059 Schwerin
Das Land M-V beabsichtigt eine Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten (mit Ausnahme Schulen und Universitäten) zu lizenzieren und landesspezifische Anpassungen, Wartung und Pflege zu beauftragen.
Die zu beschaffende Software erfolgt bezüglich folgender grundsätzlicher Anforderungen:
— Reisende und deren Stellvertreter können Dienstreisen schneller und effizienter beantragen und abrechnen,
— Die Registrierung und die Stammdatenpflege sind logisch und flüssig durchführbar,
— Reisende können das System intuitiv und ohne aufwändige Schulung nutzen,
— Die Oberflächen für die Mitzeichner und Genehmiger stellen die entscheidungserheblichen Informationen kompakt und übersichtlich dar, damit die Entscheidungen intuitiv und schnell getroffen werden können,
— Die Oberflächen für Mitarbeiter der Reisestelle enthalten alle relevanten Informationen übersichtlich dargestellt und ermöglichen so eine schnelle Bearbeitung,
— Die Reisemittelbuchung und auch die Reisemittelsuche ist für die Dienstreisenden über integrierte Buchungsportale (z. B. Hotel-, Flug-, oder Bahnportale) möglich. Dazu werden für die Buchung notwendige Daten automatisch übergeben,
— Der Betrieb kann entweder bei der DVZ – M-V GmbH oder als Cloudlösung beim Anbieter bzw. einem Dritten, muss jedoch in jedem Fall innerhalb der EU/EFTA erfolgen.
Die Projektumsetzung umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) bzw. Zugänglichmachung (im Falle eines Online-Service) einer Software inkl. Anpassungen der Software zur Erfüllung der funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen aus dem Vergabeverfahren einschließlich Dokumentation und Tests,
— Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Software, inkl. der ggf. dafür erforderlichen Installation und Integration in die Systemumgebung beim Auftraggeber bzw. dem von diesem beauftragten IT-Dienstleister (vorauss. DVZ Schwerin M-V GmbH),
— Schulungsmaßnahmen,
— Systemservice im Sinne der EVB-IT System inkl. Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Soweit er nicht auf einen einmaligen Leistungsaustausch gerichtet ist (Projektphase), hat der ausgeschriebene Vertrag eine Laufzeit von 4 Jahren ab Abnahme der Software (betrifft den Systemservice und die Weiterentwicklung der Software).
Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers im Hinblick auf den Systemservice und die Weiterentwicklung um weitere 3 Jahre verlängert werden.
Die Realisierung erfolgt gemäß dem vorzulegenden Terminplan. An die Realisierung schließt sich der vierjährige Systemservice an. Die Beauftragung für den Systemservice und die Weiterentwicklung kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers (Option) um weitere 3 Jahre verlängert werden.
Es sind maximal 410 Eignungspunkte (EP) zu erreichen:
Die Kriterien lauten wie folgt:
Weitere Schnittstellen zu Drittverfahren (B): Angabe der vom Bewerber im Referenzprojekt implementierten Schnittstellen (max. 30 EP können pro Referenz erreicht werden)
— Bestätigung, dass die bei dem Referenzkunden eingesetzte Lösung an mehreren Standorten in Betrieb genommen wurde, an denen jeweils unterschiedliche Genehmigungsprozesse für Dienstreisen vorgesehen sind.(B) (max. 30 EP pro Referenz können erreicht werden)
Zusätzliche Bewertung der Referenzen: Anzahl der Referenzen in der öffentlichen Verwaltung – Mehr als 1 Referenz in der öffentl. Verwaltung (B) Max. 150 EP insgesamt
Gesamtzahl der im Rahmen eines der genannten Referenzprojekte durch die eingesetzten Lösungen jährlich bearbeiteten Reiseanträge (B): Max. 80 EP insgesamt.
Die Beauftragung für den Systemservice und die Weiterentwicklung kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers (Option) um weitere 3 Jahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
E-1.1 – Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft zu Mitgliedern, Vertretung und Gesamthaftung (nur für Bewerbergemeinschaften),
E-1.2 – Formblatt Unternehmensbeschreibung (Angaben zu Name der Firma, Rechtsform, Hauptsitz mit Anschrift, Angaben zu Niederlassungen, Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsführung, Unternehmensstruktur, Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse z.B. Stamm-/Grundkapital, Gesellschafterstruktur, Konzernzugehörigkeit),
E-1.3 – Berufs- oder Handelsregisterauszug als Nachweis, dass der Bewerber dort eingetragen ist,
E-1.4 – Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen sowie dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 124 GWB vorliegen. Für den Fall, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, sind die Tatsachen, welche zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB geführt haben, nachzuweisen,
E-1.7 – Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz; Eigenerklärung dass, die Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere die Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das jeweils einschlägige Landesdatenschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung sowie alle sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland zum Datenschutz beachtet werden
— über alle während oder im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren und dem abzuschließenden Vertrag bekannt werdenden Informationen des Auftraggebers, insbesondere den Auftragsinhalt und sonstige geschäftliche bzw. betriebliche Tatsachen, sofern sie nicht offenkundig sind, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren und diese ausschließlich zu Zwecken der Vertragsdurchführung zu verwenden und
— alle bei dem Bewerber beschäftigten Personen sowie alle von ihm oder einem seiner Nachunternehmer sonst zur Leistungserbringung eingesetzten dritten Personen, seien es natürliche oder juristische Personen, entsprechend zur Verschwiegenheit zu verpflichten und dafür Sorge zu tragen, dass den entsprechenden Verpflichtungen nachgekommen wird; Eigenerklärung, dass bei Zuschlag alle eingesetzten Personen schriftlich entsprechend Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO zur Vertraulichkeit zu verpflichten und die Nachweise dem Auftraggeber vorzulegen.
E-1.2 – Formblatt Unternehmensbeschreibung (Gesamtumsatz in Mio. EUR für die Jahre 2018, 2019, 2020),
E-1.2 – Formblatt Unternehmensbeschreibung (Umsatz im für die Erbringung der Leistung maßgeblichen Geschäftsbereich in Mio. EUR für die Jahre 2018, 2019, 2020),
E-1.5 – Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe),
E-1.6 – Verpflichtungserkärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe),
E-1.8 – Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als 6 Monate),
E-1.9 – Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 3 Mio. Euro für Vermögenschäden je Schadenfall).
E-1.2 – Formblatt Unternehmensbeschreibung (Angaben der im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Projekt- und Entwicklungsbereich (Projektleiter, Systemingenieure, Systementwickler) für die Jahre 2018, 2019, 2020,
E-1.2 – Formblatt Unternehmensbeschreibung (Angaben der im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Supportbereich (Field Service, Helpdesk) für die Jahre 2018, 2019, 2020,
E-1.5 – Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe),
E-1.6 – Verpflichtungserkärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe),
Nachweis von mindestens 3 verleichbaren Referenzprojekten:
Zur Feststellung der Eignung sind vom Bewerber folgende Nachweise in den dafür vorgesehenen Referenzvorlagen vorzulegen.
Für die zu vergebende Leistung benennt der Bewerber mindestens 3 von ihm (ggfs. auch in Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern) durchgeführte Referenzprojekte (siehe Vorlagen in Anlage TWB 7, die hierzu Verwendung finden müssen). Mindestens eines der Referenzprojekte muss dabei in der öffentlichen Verwaltung durchgeführt worden sein. In den vorzulegenden Referenzen müssen die Schwerpunkte der zu vergebenden Leistung aufgegriffen sein. Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner bei den Referenzkunden müssen benannt werden und bereit sein, Auskunft über die Leistungserbringung des Bewerbers zu geben. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 3 Jahre abgeschlossen worden sein, d. h. es muss eine erfolgreiche Gesamtabnahme mit nachfolgendem Produktiveinsatz der Lösung innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgt sein. Noch lau-fende Pflege- und Wartungsleistungen oder Pilotprojekte innerhalb dieses Zeitraums sind hingegen für eine Qualifizierung der Referenz nicht ausreichend.
Für die mindestens 3 geforderten Referenzprojekte sind folgende Mindestinhalte erforderlich:
Kunde/Auftraggeber: (A), Ansprechpartner beim Kunden/Auftraggeber: Name: (A),Telefon: (A), E-Mail: (A)
— Bestätigung, dass der Ansprechpartner beim Auftraggeber über die potenzielle Kontaktaufnahme zur Stellung von Rückfragen informiert wurde.(A),
— Kurzbeschreibung des Projektes der vom Bewerber im Rahmen des genannten Projekts erbrachten Leistungen insbesondere in Bezug auf die von dem Bewerber hierbei anzubietende Lösung.(A),
— Bestätigung, dass durch die im Referenzprojekt eingesetzte Lösung jährlich mind. 50 000 Reiseanträge bearbeitet werden(A),
— Angabe, wie viele Nutzer im System vorhanden sind und wie viele Dienstreiseanträge pro Jahr mit dem System gestellt werden.(A),
— Bestätigung, dass sich der Bewerber in dem Referenzprojekt vertragstreu verhalten hat.(A),
— Mindestvolumen:(A) Bestätigung, dass das Projekt ein Mindestvolumen von [Betrag gelöscht] EUR hatte und Angabe des konkreten Auftragsvolumens,
— Schnittstellen zu Drittverfahren (A): Bestätigung, dass im Referenzprojekt vom Bewerber Schnittstellen zu mind. 2 der folgenden weiteren Fachverfahren des jeweiligen Referenzauftraggebers realisiert wurden:
— Bezügeverfahren, – HKR-Verfahren, – Signaturverfahren.
E-1.10 – BVB und Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn M-V; der Bewerber hat die Eigenerklärung der Mindestentlohnung gemäß § 9 Absatz 4 bis 6 VgG M-V abzugeben,
E-1.11 – Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm; der Bewerber hat die Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UR696
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.