Erschließung „Smiterlowstraße, Otto-Voge-Straße, Wulflamufer“ – Ing.leistungen Verkehrsanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3831 / 4794-39
Fax: +49 3831 / 4794-20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung „Smiterlowstraße, Otto-Voge-Straße, Wulflamufer“ – Ing.leistungen Verkehrsanlagen
Erschließung Smiterlowstraße, Otto-Voge-Straße, Wulflamufer.
Bei dem Straßenzug handelt es sich um eine Wohnstraße mit Erschließungsfunktion. Der Straßenzug liegt westlich des Frankendamms. Er befindet sich im Stadtteil Frankenvorstadt und ist Bestandteil des Sanierungsgebietes „Altstadtinsel“.
Für diese Erschließungsmaßnahme soll der Straßenraumentwurf entsprechend der Nutzungsansprüche überplant werden.
Der zu überplanende Straßenraum beträgt ca. 7 600 m2.
Förderung:
Für die geplante Maßnahme stehen Städtebaufördermittel des Landes und Bundes zur Verfügung. Hierfür müssen die entsprechenden Förderanträge gestellt werden.
Hansestadt Stralsund (18439 Stralsund)
Verkehrsanlagen der LPH 1-9 (§§ 45-48 HOAI) gem. Anlage 13.1 der HOAI 2021 und besondere Leistungen für a) Bauoberleitung (Örtliche Bauüberwachung gemäß der in Anlage 13 Ziff. 1 LP 8 HOAI definierten Leistungen) b) Objektbetreuung (Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist gemäß der in Anlage 13 Ziff. 1 LP 9 HOAI definierten Leistungen) c) – Zuarbeit für die Fördermittelabrechnung – koordinierter Leitungsplan – Verkehrsregelnde Maßnahmen innerhalb der Verkehrs- und Umsetzungsphase.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erschließung „Smiterlowstraße, Otto-Voge-Straße, Wulflamufer“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.miv-schwerin.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.wm.mv-regierung.de
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriftenein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.