AFM-IR-Mikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: INP-32-2021

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leibniz-inp.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://abruf.bi-medien.de/D443815288
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald, Hansestadt, Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leibniz-inp.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.bi-medien.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Forschungsinstitut
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung und Entwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

AFM-IR-Mikroskop

Referenznummer der Bekanntmachung: INP-32-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38514200 Rastersondenmikroskope
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Gerät soll zu korrelativen Analysen der Oberflächen-Topographie und der Infrarot-Spektroskopie von Polymerproben im nanoskaligen Bereich dienen. Mit diesem Zweck soll vor allem möglich sein, Nano- und Mikropartikel von diversen Kunstoffen (wie z. B. PS, PE usw.) im komplexen biologischen Umfeld (wie z. B. in-vitro-Zellkulturen oder Gewebeschnitte) zu charakterisieren.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38433000 Spektrometer
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:

17489 Greifswald, Hansestadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Eine durchstimmbare MID-IR-Laser-Konfiguration (QCLs) ermöglicht eine schnelle Erfassung der IR Spektren im Spektralbereich von mindestens 1800 cm-1 bis mindestens 800 cm-1. Das spektrale Leistungsprofil und die QCL-Geschwindigkeit sollen angegeben werden (je breiter das spektrale Intervall und je schneller die QCLs, desto besser).

2. Die spektrale Auflösung beträgt mindestens 4 cm-1 (je kleiner der Wert, desto besser). Im Gerät werden hochwertige QCLs mit hoher Richtungsstabilität, stabiler Leistung und mit hoher spektraler Genauigkeit integriert.

3. Der optische Aufbau des Gerätes ermöglicht einen Polarisator zu integrieren, um den Polarisationszustand des einfallenden Strahles zu steuern.

4. Das Integrierte AFM-Modul soll Topographieanalyse mit lateraler Auflösung von mindestens 10 nm ermöglichen (je kleiner der Wert, desto besser).

5. Die maximale AFM-Scan-Fläche in einer Abbildung ist mindestens 50×50 μm2 (je größer der Bereich ist, desto besser).

6. Das Gerät soll über Messmoden verfügen: nanothermisches Mapping, oberflächensensitive Mode, Tapping-Mode, Kontakt-Mode, Messung von Kraftkurven, Phasenkontrast-Darstellung, Option für Kraft-Modulation.

7. Im Gerät ist ein Lichtmikroskop für Übersichtsaufnahmen mit entsprechendem Maßstab integriert, wobei die Positionszuordnung der AFM-Aufnahmen innerhalb der Lichtmikroskopie-Aufnahmen eindeutig sein muss.

8. Am Lichtmikroskop ist eine hochauflösende Kamera mit Sensorgröße von mindestens 5Mpixels angebaut. Ein gutes Navigationssystem sorgt für einen genauen Übergang von klein- bis groß gezoomten Aufnahmen – vom optischen Mikroskop bis AFM.

9. Das Gerät ermöglicht eine Konfiguration mit einem Epifluoreszenzmikroskop anstelle des einfachen Lichtmikroskops für Übersichtsaufnahmen.

10. Der Steuerrechner zum Gerät entspricht dem neuesten Stand (Windows 10 Enterprise) und integriert keine gerätspezifische Hardware.

11. Zu der Steuersoftware gehören mindestens 3 Lizenzen (1 Messlizenz, 2 Floating-Lizenzen) und die Updates werden mindestens 3 Jahre kostenfrei garantiert, wenn das Gerät unverändert und funktionstüchtig bleibt.

12. Die Software verfügt neben weiteren über diese Optionen:

— 2D-Matrix-Rechnung: mehrere Mapping-Ergebnisse können bearbeitet werden, so dass z.B. Linien-Verhältnisse aus den gemessenen Messbereichen berechnet werden können,

— 3D-Matrix-Rechnung: hyperspektrale 3D-Datensätze können bearbeitet werden, so dass z. B. gewählte 2D-Matrices (für bestimmtes x oder y, oder v) extrahiert und mit einander verglichen werden können,

— Kombinierte Daten-Bearbeitung aus den spektroskopischen und topografischen Messungen soll möglich werden, z. B. gemischte Darstellung des chemischen Mapping in der 3D-Topografie,

— Weitere Funktionen der Datenbearbeitung innerhalb der Steuersoftware sollen möglich werden (z. B. Baseline-Korrektur, Normierung, Glättung, Statistik etc.).

13. Die Software integriert eine MIR-spektrale Datenbank herkömmlicher Polymermaterialien, die einen instantanen offline Spektren-Vergleich ermöglicht.

14. Doppelmonitor oder zwei Monitore mit Ultra-HD (4K-Monitor).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 5
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

— Es besteht die Möglichkeit, den Spektralbereich auf 2 700 – 3 600 cm-1 zu erweitern,

— Es besteht die Möglichkeit, einen Polarisator zu integrieren (s. Punkt 3 in der technischen Spezifikation). Ein Polarisator selbst soll optional angeboten werden,

— Es besteht die Möglichkeit, die Probentemperatur auf dem Probentisch zu messen und zu regeln,

— Ein geeigneter optischer Tisch wird optional angeboten,

— Präsentation des Gerätes weist auch auf die Grenzen des Gerätes hin (z. B. Messartefakte, Temperaturschwankungseffekte, Signal/Rauschen-Verhältnis, Lebensdauer und Stabilität der austauschbaren Komponenten, etc.),

— Ein Jahr Garantie verlängert 24 Monate gesetzliche Gewährleistung und eine genaue Beschreibung des Inhaltes der Garantie wird spezifiziert (z. B. Garantie für QCLs, AFM-Modul). Angaben zum Umfang der regelmäßigen Wartungsarbeiten sind gewünscht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

— Eigenerklärung gem. §124 GWB.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

— Erklärung KMU gemWGE UVgO.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/08/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/08/2021
Ortszeit: 10:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Ausschließlich Personen der Vergabestelle des INP

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Vergabeunterlagen in elektronischer Form:

Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).

Kommunikation:

Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.

Angebotsabgabe:

Angebote können abgegeben werden:

— schriftlich,

— elektronisch in Textform.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.

Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D443815288 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.

Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.leibniz-inp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/07/2021