Matheübungssoftware Referenznummer der Bekanntmachung: IT 014-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvz-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Matheübungssoftware
Ziel der Beschaffung ist es, einen Dienstleister zu finden, der eine Matheübungssoftware als SaaS-Lösung auf Grundlage eines Rahmenvertrages bereitstellt. Nähere Einzelheiten des Auftragsgegenstandes sowie der Einzelheiten der Beschaffung ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird in Anerkennung der Zuständigkeit der Schulträger den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ein einheitliches digitales Instrument für die Ausbildung, Festigung und Erweiterung von mathematischen Kompetenzen zur Verfügung stellen. Ergänzend zu individuell genutzten Angeboten an den Schulen in M-V soll für alle ein Werkzeug bereitstehen, das curricular didaktisch für den Einsatz mindestens für den Einsatz in der Orientierungsstufe sowie der Sekundarstufe I und II geeignet ist.
Die zu beschaffende Matheübungssoftware soll von den weiterführenden und beruflichen Schulen, vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie vom Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern nutzbar sein. Datenschutz und IT-Sicherheit haben einen entsprechend hohen Stellenwert.
Der zu schließende Rahmenvertrag betrifft somit die mietweise Bereitstellung einer Matheübungssoftware als webbasierte und per Telekommunikationsverbindung erreichbare SaaS-Lösung (inkl. Hosting beim Auftragnehmer, Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Nutzungsberechtigten durch Nutzung der Software erzeugten und / oder die zur Nutzung der Software erforderlichen Anwendungsdaten, Pflege / Support, Customizing / Modifikation, Schulung) zur Nutzung ihrer Funktionalität in dem in Anlage 1 (Preisblatt), Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) und Anlage 3 (Kriterienkatalog) dargestellten Umfang. Der konkrete Leistungsgegenstand und -umfang wird im jeweiligen Einzelabruf festgelegt. Es wird beabsichtigt, mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten zu schließen. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich (1-malig) automatisch um 12 Monate, soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht spätestens 4 Wochen vor dem Vertragsende kündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit 48 Monate.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich (1-malig) automatisch um 12 Monate, soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht spätestens 4 Wochen vor dem Vertragsende kündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist, die nicht älter als 6 Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung ist,
— zum Nachweis der Bevollmächtigung des Unterzeichnenden (Anhang 01 Punkt 1 i. V. m. 7) ein Handelsregisterauszug oder eine Handlungsvollmacht.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
— der Bieter beschreibt sein Unternehmen (nebst Angabe der Umsätze der letzten 3 Jahre) unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A 4) - Anhang 03 Punkt 1 und 2 (Formblatt),
— Kopie einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als 1 Jahr seit Absendung der Bekanntmachung) der Hausbank des Bieters mit folgendem Inhalt: Auskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters, Dauer der Geschäftsbeziehung, gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage,
— Kopie einer marktüblichen deutschen Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung in Bezug auf die auftragsgegenständlichen Leistungen gem. Nr. 21.7 des EVB-IT Servicevertrages (Rahmenvertrag),
— Kopie des Jahresabschlusses, soweit die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen aus dem Jahr 2019 nach dem Gesellschaftsrecht des Heimatstaates des Unternehmens vorgeschrieben ist. Für den Fall, dass die Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, hat der Bieter die Kopie einer betriebswirtschaftlichen Auswertung und Bilanz aus dem Jahr 2019 vorzulegen.
Mit dem Angebot ist anzugeben, in welchem Umfang und für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Dritten vorgesehen ist. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
— Mindestens drei (3) Unternehmensreferenzen bzgl. des Leistungsgegenstandes; eine Referenz gilt dann als geeignet, wenn sie bezogen auf das in den Wettbewerb gestellte Auftragsvolumen sowie auf die Anforderungen an die Leistungserbringung vergleichbar ist. Die Leistungserbringung muss dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes umfasst haben. Erklärung nach Anhang 4 Punkt 1 (nach Formblatt),
— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Anhang 4 Punkt 2 (nach Formblatt),
— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Fachkräfte in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Anhang 4 Punkt 3 (nach Formblatt),
— der Bieter hat eine rechtsverbindlich ausgefüllte Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache vorzulegen (Anhang 06),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt - Anhang 01 Punkt 5 (nach Formblatt),
— Angabe, ob Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt - Anhang 01 Punkt 4 (nach Formblatt) nebst einschlägigen Anforderungen / Anhängen nach Punkt 2.8 der Bewerbungsbedingungen.
Mit dem Angebot ist anzugeben, in welchem Umfang und für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Dritten vorgesehen ist. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
— Eigenerklärung VgG MV,
— Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen,
— Geheimhaltungs- / Verschwiegenheitserklärung für an der Angebotserstellung mitwirkenden u. an Leistungserbringung mitwirkenden Mitarbeiter.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.