Focused Ion Beam (FIB) System zur Präparation von Querschnitten und TEM Lamellen Referenznummer der Bekanntmachung: INP-21-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Focused Ion Beam (FIB) System zur Präparation von Querschnitten und TEM Lamellen
Für die Untersuchung von Dünnschichtmembranen mittels Transmissionselektronenmikroskopie wird ein automatisiertes System für Focused Ion Beam (FIB)-Prozesse für High-Thruoghput TEM Lamellen Präparationen benötigt. Es sollen Polituren und Schnitte erzeugt werden, durch die eine aufgesputterte Schicht inklusive Substrat auf mikroskopischer Ebene detailliert untersucht werden können hinsichtlich ihrer Homogenität, Korngrößen und Schichtdicken.
1. Focused-Ion-Beam System:
— Ga-Flüssigmetall Ionenquelle,
— Vergrößerungsbereich: 200-fach bis 300 000-fach,
— Beschleunigungsspannung 1-30 kV,
— Stahlstrommessung und Einstellung,
— motorgesteuerte Wechselblende,
— Garantierte Auflösung im einstelligem nm Bereich.
2. Probenstage:
— Vollmotorisiert,
— Spezialisiert für Bulkproben,
— Freie Bewegung entlang aller Raumkoordinaten (x,y,z) sowie Rotation und kippen der Probe muss möglich sein,
— Probenkammerbeleuchtung.
3. Software Anforderungen:
— Funktionen zur 2D und 3D Bildaufnahme mit Helligkeits- und Kontrasteinstellungen,
— Funktion zur TEM Lamellapreparation,
— Milling Funktion in einstellbarer Geschwindigkeit,
— Analysemöglichkeit zur Korngrößenverteilung.
4. Weitere Spezifikationen:
— Probenschleuse,
— System zur Messung des Probenstroms,
— Pneumatisch ein- und ausfahrbares Gaseinlassystem (GIS),
— Schwingungsgedämpft.
Sonstige Mindestanforderungen
— Software mit automatischer Funktion zur TEM Lamellen Präparation
Eine Automatische Präparation auch mehrerer TEM-Lamellen ohne Aufsicht und Präparation von Proben mit unebener Oberfläche erforderlich
— Ex-situ Liftout System
Gripper Liftout-System zum einfachen, sicheren und schnellen Transfer von vorgeschnitten TEM-Lamellen auf TEM-Gittern
— Integration am INP
Installation und Inbetriebnahme des Systems beim INP mit entsprechender Laborabnahme und anschließendem Training vor Ort sind erforderlich
— PC mit Windows 10, Monitor und Standarteingabegeräten
Ausschlusskriterien:
— Die Möglichkeit zur automatisierten TEM Lamellen Präparation ist zwingend zu erfüllen.
— Luftgekühltes System ohne externe Wasserkühlung,
— Abmessungen nicht über 1 500 mm (Länge) x 1 000 mm (Breite) x 1 700 mm (Höhe).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fei.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/