RV über zivile Schleppleistungen im Zuständigkeitsbereich des Marinestützpukt Warnemünde Referenznummer der Bekanntmachung: 6001995714-BwDLZ Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RV über zivile Schleppleistungen im Zuständigkeitsbereich des Marinestützpukt Warnemünde
RV über zivile Schleppleistungen im Zuständigkeitsbereich des Marinestützpunkt Warnemünde
Vertragslaufzeit 1.1.2022-31.12.2023 mit der Option der 2x (automatischen) einjährigen Verlängerung bis längstens 31.12.2025.
Gebietslos 1
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
RV über zivile Schleppleistungen im Zuständigkeitsbereich des Marinestützpunkt Warnemünde
Vertragslaufzeit 1.1.2022-31.12.2023 mit der Option der 2x (automatischen) einjährigen Verlängerung bis längstens 31.12.2025
Gebietslos 1:
Marinestützpunkt Warnemünde, Zufahrt und Revier Rostock, Überseehafen Rostock, Warnow und Stadthafen Rostock
Die Leistung muss an 24 Stunden pro Tag, an allen Kalendertagen des Jahres verfügbar sein und bei Bedarf auch Verfügbarkeit mit mehr als einem Schlepper.
Die Leistung muss an allen inländischen Standorten der Deutschen Marine kurzfristig – binnen einer Stunde, in Notfällen auch schneller – verfügbar sein.
Der administrative Ablauf erfolgt in deutscher Sprache.
Option der 2x einjährigen Verlängerung
Gebietslos 2
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
RV über zivile Schleppleistungen im Zuständigkeitsbereich des Marinestützpunkt Warnemünde
Vertragslaufzeit 1.1.2022-31.12.2023 mit der Option der 2x (automatischen) einjährigen Verlängerung bis längstens 31.12.2025
Gebietslos 2:
Ostsee, von der Ostspitze der Insel Fehmarn bis zur Ostspitze der Insel Rügen
Die Leistung muss an 24 Stunden pro Tag, an allen Kalendertagen des Jahres verfügbar sein und bei Bedarf auch Verfügbarkeit mit mehr als einem Schlepper.
Die Leistung muss an allen inländischen Standorten der Deutschen Marine kurzfristig – binnen einer Stunde, in Notfällen auch schneller – verfügbar sein.
Der administrative Ablauf erfolgt in deutscher Sprache.
Option der 2x einjährigen Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Vorlage einer Haftpflichtversicherung (2,5 Mio. für Personenschäden und 2,5 Mio für Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung, dass für die Dauer der Leistungserbringung eine solche Haftverpflichtversicherung abgeschlossen wird.
— Ausgefüllte Eigenerklärung gemäß Formular BAAINBw-B-V 034 (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit