Landeshauptstadt Schwerin — Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung in der Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 43 der HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010025

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landeshauptstadt Schwerin — Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung in der Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 43 der HOAI 2021

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010025
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung in der Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke zu § 43 der HOAI 2021.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Brücke Wallstraße

19053 Schwerin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Brücke Wallstraße befindet sich zwischen Fritz-Reuter-Straße und Eisenbahnstraße / Reiferbahn im Stadtteil Paulsstadt in Schwerin. Die Brücke quert die zweigleisig elektrifizierte Strecke 6441 Wismar- Dömitz der Deutschen Bahn AG im km 65,2 + 50.

Die Brücke Wallstraße ist in einem Zustand, die einen Ersatzneubau erforderlich macht. Für den Betrieb der DB AG ist derzeit für das Lichtraumprofil eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die bei Neubau der Brücke entfällt. Deswegen sind hier Bahnbauleistungen und auch Leistungen für die Verlegung von Abwasser- bzw. Entwässerungsleitungen erforderlich.

Das Gesamtbauvorhaben „Ersatzneubau Brücke Wallstraße“ umfasst die Bauleistungen für den Ersatzneubau der Brücke sowie die im Zusammenhang erforderlich werdenden Leistungen für den Bahnbau und Leitungs-Verlegungen.

Es ist die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung in der Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke zu § 43 HOAI für das Bauvorhaben „Ersatzneubau Brücke Wallstraße“ sowie die im Zusammenhang erforderlich werdenden Leistungen für die Leitungsverlegungen zu erbringen.

Mindestanforderungen (bedingte Ausschlusskriterien):

1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, 2-fach maximiert,

2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR, 2-fach maximiert,

3. Berufserfahrung des für die Maßnahme vorgesehenen Personals in der Bauüberwachung von Brückenbauwerken mind. 10 Jahre,

4. Eigenerklärung zur Gewährleistung der persönlichen Erreichbarkeit / Anwesenheit der Bauüberwachung auf der Baustelle binnen 30 Minuten,

5. Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,

6. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und / oder Ingenieur nach Architekten- / Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU,

7. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister bei juristischen Personen,

8. Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur-/Architektenkammer bei freiberuflichen Architekten / Ingenieuren.

Zuschlagskriterien:

1. Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise - Wichtung: 60 %, max. Punkte: 3,

2. Qualität der methodischen-organisatorischen Herangehensweise - Wichtung 40 %, max. Punkte 3.

Das beste Preis-Leistungsverhältnis wird wie folgt ermittelt:

Ein Bewerber muss mindestens 80 % der möglichen Punkte erreichen. Gelingt ihm dies, werden die erzielten Punkte (P) mit dem Faktor 100 000 multipliziert und durch den Angebotspreis ohne Nebenkosten (A) dividiert. Das Ergebnis bildet die Zuschlagskennzahl (Z). Den Auftrag erhält der Bewerber mit der höchsten Zuschlagskennzahl:

Z = P x 100 000 / A.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 100.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 061-154792
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Brückenköpfe GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDFB.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2021