Landeshauptstadt Schwerin — Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Sicherheit- und Gesundheitsschutz-Koordination, Ausführungsphase, Besondere Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin — Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Sicherheit- und Gesundheitsschutz-Koordination, Ausführungsphase, Besondere Leistungen
Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Sicherheit- und Gesundheitsschutz-Koordination, Ausführungsphase, Besondere Leistungen.
Brücke Wallstraße
19053 Schwerin
Die Brücke Wallstraße befindet sich zwischen Fritz-Reuter-Straße und Eisenbahnstraße / Reiferbahn im Stadtteil Paulsstadt in Schwerin. Die Brücke quert die zweigleisig elektrifizierte Strecke 6441 Wismar- Dömitz der Deutschen Bahn AG im km 65,2 + 50.
Die Brücke Wallstraße ist in einem Zustand, die einen Ersatzneubau erforderlich macht. Für den Betrieb der DB AG ist derzeit für das Lichtraumprofil eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die bei Neubau der Brücke entfällt. Deswegen sind hier Bahnbauleistungen und auch Leistungen für die Verlegung von Abwasser- bzw. Entwässerungsleitungen erforderlich.
Das Gesamtbauvorhaben „Ersatzneubau Brücke Wallstraße“ umfasst die Bauleistungen für den Ersatzneubau der Brücke sowie die im Zusammenhang erforderlich werdenden Leistungen für den Bahnbau und Leitungs-Verlegungen.
Es ist die Leistung der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Ersatzneubau Brücke Wallstraße“ zu erbringen.
Mindestanforderungen (bedingte Ausschlusskriterien):
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, 2-fach maximiert,
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR, zweifach maximiert,
3. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten-/Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU,
4. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister bei juristischen Personen,
5. Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur-/Architektenkammer bei freiberuflichen Architekten/Ingenieuren,
6. Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
7. Eigenerklärung zur Gewährleistung der persönlichen Erreichbarkeit / Anwesenheit der Bauüberwachung auf der Baustelle binnen 30 min.
Zuschlagskriterium:
Preis (Honorar).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe IBD Ingenieurgesellschaft mbH
Ort: Raben Steinfeld
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19065
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDFM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.