Landeshauptstadt Schwerin — Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Fachtechnische Bauüberwachung Bahnbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010031
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin — Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Fachtechnische Bauüberwachung Bahnbetrieb
Ersatzneubau Brücke Wallstraße, Fachtechnische Bauüberwachung Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau, Oberleitungsanlagen, Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikationsanlagen, Technisch Berechtigter 4.2.
Brücke Wallstraße
19053 Schwerin
Die Brücke Wallstraße befindet sich zwischen Fritz-Reuter-Straße und Eisenbahnstraße / Reiferbahn im Stadtteil Paulsstadt in Schwerin. Die Brücke quert die 2-gleisig elektrifizierte Strecke 6441 Wismar- Dömitz der Deutschen Bahn AG im km 65,2 + 50.
Die Brücke Wallstraße ist in einem Zustand, die einen Ersatzneubau erforderlich macht. Für den Betrieb der DB AG ist derzeit für das Lichtraumprofil eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die bei Neubau der Brücke entfällt. Deswegen sind hier Bahnbauleistungen und auch Leistungen für die Verlegung von Abwasser- bzw. Entwässerungsleitungen erforderlich.
Das Gesamtbauvorhaben „Ersatzneubau Brücke Wallstraße“ umfasst die Bauleistungen für den Ersatzneubau der Brücke sowie die im Zusammenhang erforderlich werdenden Leistungen für den Bahnbau und Leitungs-Verlegungen.
Es sind die Fachtechnischen Bauüberwachungen der Kategorien Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau, Oberleitungsanlagen, Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikationsanlagen sowie die Leistungen des Technisch Berechtigter 4.2 zu erbringen.
Mindestanforderungen (bedingte Ausschlusskriterien):
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, zweifach maximiert
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR, zweifach maximiert
3. Nachweis Bauüberwacher Bahn - Präqualifikation durch die DB AG für Leistungen an Infrastrukturanlagen des DB-Konzerns gemäß VV BAU /BAU-STE in den Kategorien:
— Bauüberwacher Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau,
— Bauüberwacher Leit- und Sicherungstechnik,
— Bauüberwacher Telekommunikation,
— Bauüberwacher Elektrotechnik.
4. Nachweis einer gültigen Zulassung als Technisch Berechtigter 4.2.
5. Berufserfahrung des für die Maßnahme vorgesehenen Personals in der Bauüberwachung Bahnbetrieb mind. 10 Jahre.
6. Nachweis des Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre von jährlich mind. 1,0 Mio. EUR.
7. Eigenerklärung zur Gewährleistung der persönlichen Erreichbarkeit / Anwesenheit der Bauüberwachung auf der Baustelle binnen 60 Minuten.
8. Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
9. Auszug aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister bei juristischen Personen.
Zuschlagskriterien:
1. Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise — Wichtung: 60 %, max. Punkte: 3.
2. Qualität der methodischen-organisatorischen Herangehensweise — Wichtung 40 %, max. Punkte 3.
Das beste Preis-Leistungsverhältnis wird wie folgt ermittelt:
Ein Bewerber muss mindestens 80 % der möglichen Punkte erreichen. Gelingt ihm dies, werden die erzielten Punkte (P) mit dem Faktor 100 000 multipliziert und durch den Angebotspreis ohne Nebenkosten (A) dividiert. Das Ergebnis bildet die Zuschlagskennzahl (Z). Den Auftrag erhält der Bewerber mit der höchsten Zuschlagskennzahl:
Z = P x 100 000 / A.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PLASS + ENGEL Ingenieurgersellschaft für Bauwesen mbH
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDFE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.