Landkreis Ludwigslust-Parchim – Schlosserarbeiten, Sanierung/Neubau der Zaun- und Toranlage am Landratsamt Parchim Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020086
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ks-mecklenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim – Schlosserarbeiten, Sanierung/Neubau der Zaun- und Toranlage am Landratsamt Parchim
Schlosserarbeiten, Sanierung/Neubau der Zaun- und Toranlage am Landratsamt Parchim.
Landkreis Ludwigslust-Parchim – vertreten durch: Landrat Stefan Sternberg
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
— Sanierung/Neubau von 4 Toren,
— Sanierung Zaun: 62 Zaunfelder unterschiedlicher Breite 2.680mm bis 4.200 mm (Durchschnittbreite ca. 2 990 mm),
— Demontage, Abtransport, Sanierung, Rücktransport und Montage von 57 vorhandenen Pfosten.
Der vorhandene straßenseitige Zaun des Landratsamtes Parchim ist durch Mauerpfeiler unterbrochen, in denen im Ursprung Tore eingesetzt waren. Bei der ganz linken Einfahrt ist dies an den Kloben in den Pfeilern noch erkennbar und die Tore sind im Original noch erhalten und auf dem Gelände des Landratsamtes eingelagert. Diese Öffnungen sollen nun durch neue Tore geschlossen werden. Dabei gibt es die Auflage von der unteren Denkmalschutzbehörde, dass die neuen Tore an den bestand anzugleichen sind. Da nicht festgestellt werden kann, ob das vorhandene Tor wiederverwendet werden kann, wird im weiteren sowohl die Aufarbeitung/Sanierung des Tores als auch der Neubau der Toranlage ausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, welche Position zur Ausführung kommen soll. In diesem Zusammenhang soll auch die gesamte Zaunanlage saniert werden, da sie im Laufe der Jahre unansehnlich geworden und teils verrostet ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße (Formular „Bietererklärungen“),
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular „Bietererklärungen“),
— Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular „Bietererklärungen“).
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124.
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124.
Abschnitt IV: Verfahren
19061 Schwerin, Eckdrift 41
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion „Kommunikation“ eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 16 EU Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Zur Angebotsauswertung wird um die Übersendung der Angebotsdatei im GAEB-Format „84“ gebeten.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landkreis Ludwigslust-Parchim, Vertreten durch: Landrat Stefan Sternberg, Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDLW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.