Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rubenow
NUTS-Code:
DE80N Vorpommern-GreifswaldPostleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3835440
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
https://www.ewn-gmbh.deAdresse des Beschafferprofils:
https://portal.deutsche-evergabe.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: Rückbau nuklearer Anlagen
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lüftung, Kälte und Heizung Zerlegehalle, Los 8
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000256051
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45331210 Installation von Lüftungsanlagen
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, Funktionsprüfung und Abnahme der Lüftung, Klima und Heizung entsprechend anliegenden Vertragstext, Leistungsbeschreibung und aller sonstigen Anlagen – Los 8.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
45331231 Installation von kältetechnischen Anlagen
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Planung, Herstellung, Lieferung und Montage von Lüftung, Kälte und Heizung für den Neubau einer Zerlegehalle.
II.2.5)ZuschlagskriterienQualitätskriterium - Name: Leistungskriterium Projektleiter / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Leistungskriterium Bauleiter / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Bezeichnung des Auftrags:
Lüftung, Kälte und Heizung Zerlegehalle, Los 8
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:21/06/2021
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse:
http://www.bundeskartellamt.de VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:23/06/2021