Landkreis Ludwigslust-Parchim — Gymnasiales Schulzentrum „Fritz Reuter“, Teilneubau Haus 3 — Los 45 — Elektroinstallationen und Kommunikationstechnik, 19303 Dömitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021020039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ludwigslust-Parchim — Gymnasiales Schulzentrum „Fritz Reuter“, Teilneubau Haus 3 — Los 45 — Elektroinstallationen und Kommunikationstechnik, 19303 Dömitz
Los 45 — Elektroinstallationen und Kommunikationstechnik.
Gymnasiales Schulzentrum „Fritz Reuter“ Dömitz
Roggenfelder Str. 30 A
19303 Dömitz
Gebäudedaten Haus 3 Teilneubau:
— Außenmaß L x B: ca. 57,5 m x 20,5 m, ca. 4 054 qm (BGF),
— 3 Etagen nicht unterkellert und Übergangsbereich zum Bestandsgebäude Haus 3,
— eine Brücke aus Stahlkonstruktion im 2. Obergeschoss als Verbindung zum Haus 2,
— Flachdach mit Attika.
Art und Umfang der Leistungen Los 45:
— Installation einer kompletten Elektroanlage für das Gebäude Haus 3 Teilneubau mit der Anbindung der Teilanlagen (EDV, BMA, EMA) an die Bestandsanlagen in Haus 2, Haus 3 Mod. und Haus 1,
— Elektro-Unterverteilungen in den Geschossen (3 Stück) mit Einbindung von der NSHV in der Regionalschule Haus 3 (Technikraum EG),
— Unterverteilungen für die ausgewählte Fachräume (3 Stück),
— Steigetrassen für Elektro, EDV, Einbruchmeldeanlage sowie für Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung, teilweise in E 30,
— Allgemeine Elektroinstallation, einschließlich Trassenbau mit Sammelhalter in der Zwischendecke; senkrechte BR-Kanal Installation hinter den Tafeln und estrichüberdecktes Fußbodenkanalsystem mit FB-Tanks in den Klassenräumen (14 Räume),
— Überspannungsschutzanlage Typ 1, 2 und 3 für Elektro- und Fernmeldetechnik,
— KNX-Steuerung für die Beleuchtung in den 2 Treppenhäusern und in den Klassenräumen,
— KNX-Steuerung der Sonnenschutzanlage in 2 Fachräumen,
— Beleuchtung: LED-Einlegeleuchten in den Fluren, Klassenräumen, Besprechungsräumen.
Usw.; Schaltung über Präsenzmelder bzw. über Schalter / Taster vor Ort
— Montage einer Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatterie, Nennbetriebsdauer 3 h,
— Montage einer EDV und Telekommunikationsanlage lt. Medienentwicklungskonzept,
— Übertragungsnetze: Lieferung und Montage der LAN-Schranke (4 Stück), davon 1 Stück mit Klimaaufsatz; ca. 440 Datenpunkte; lnformatikraum mit 30 Arbeitsplätzen; WLAN in den Klassenräumen, Vorbereitungsräumen, Fluren und Outdoor,
— Zentral gesteuertes Uhrensystem (DCF) in den Fluren: mit Hauptuhr und 6 Doppeluhren,
— Montage einer Brandmeldeanlage als Hausalarmanlage (Vollschutz mit Alarmierung). Die Aufschaltung auf den Wachdienst wird über die redundante Verbindung zur BMA im Haus 2 hergestellt.
— Montage einer Einbruchmeldeanlage mit 5 Sicherungsbereichen, fallenmäßige Überwachung mit Bewegungsmeldern in den Geschossen, in den Fluren, in den Technikräumen und weiteren ausgewählten Räumen. Im Erdgeschoss werden alle Fenster Auf Öffnen und Verschluss überwacht, Überwachung aller Räume im EG mit den Bewegungsmeldern. Die Aufschaltung zum Wachdienst wird über die redundante
Verbindung zur EMA im Haus 2 hergestellt.
— Brandschutzmaßnahmen,
— Blitzschutzanlage: Ableitungen hinter der Klinkerfassade, Trennstellen auf dem Dach.
Blitzschutzauffanganlage auf Flachdach.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Elektro- und Küchenhaus Borchard e. K.
Ort: Lutheran
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDLV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.