EVSE – Bauleistung – Technikgebäude, Filtergebäude, Bohrlochabdeckung Referenznummer der Bekanntmachung: 316/21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
Abschnitt II: Gegenstand
EVSE – Bauleistung – Technikgebäude, Filtergebäude, Bohrlochabdeckung
Bauleistungen für Geothermieanlage: Technikgebäude, Filtergebäude und Bohrlochabdeckungen.
Zur Realisierung der der Baumaßnahme
„Geothermieanlage: Technikgebäude, Filtergebäude, Bohrlochabdeckungen (Los 1)“
Wird ein offenes Verfahren gemäß § 14 SektVO durchgeführt.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise gemäß VHB 124 sind zu erbringen.
Der Bieter muss einen mittleren Jahresumsatz von min. 3 Mio-EUR aufweisen.
Nachweise gemäß 124 VHB sind zu erbringen.
1. Der Auftragnehmer muss 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren vorweisen.
2. Min. 1 der Referenzen muss sich auf den Bau von technischen Gebäuden für Industrieanlagen oder vergleichbare Anlagen beziehe.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch auf der Vergabeplattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFERYWU
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.