Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes im Projektgebiet MSE24_23
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes im Projektgebiet MSE24_23
Der Konzessionsgeber hat zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben. Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Erweiterung des Beschaffungsgegenstandes der Konzession im Projektgebiet MSE24_23. Es werden 435 weitere Hausanschlusspunkte berücksichtigt und die Grundsätze des „Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten“ gemäß des Bundesförderprogramms Breitband umgesetzt.
Siehe oben Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: 1. Netzausbau im Landkreis (Versorgungsraten)
- Kriterium: 2. Technisches Konzept, technischer Service
- Kriterium: 3. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: 4. Endkundenprodukte
- Kriterium: 5. Qualität des Servicekonzepts
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei der vorliegenden Konzessionsvergabe handelt es sich um die Erweiterung der bereits vergebenen Konzession unter der Zuschlagsbekanntmachung 2019/S 221-543314. Die Erweiterung des Beschaffungsgegenstandes erfolgt in den Grenzen des § 132 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GWB, § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB sowie des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB aufgrund dessen Unwesentlichkeit und zum einen aus technisch-wirtschaftlichen Gründen und zum anderen aufgrund einer Unvorhersehbarkeit der Notwendigkeit der vorgenommenen Erweiterungen durch den Konzessionsgeber. Der o. g. Wert der Konzession betrifft nunmehr den ursprünglichen Wert inklusive des Wertes der Erweiterungen des Beschaffungsgegenstandes.
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Die vorliegende Bekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgt daher lediglich freiwillig. Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer ist daher grundsätzlich nicht statthaft. Auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.