Sicherung Hansakai auf der Nördlichen Hafeninsel der Hansestadt Stralsund
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3831 / 4794-34
Fax: +49 3831 / 4794-20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherung Hansakai auf der Nördlichen Hafeninsel der Hansestadt Stralsund
Los 2 Freianlagen/ Verkehrsanlagen/ Erschließung
— Sicherungsmaßnahmen über den Zeitraum von 18 Monaten,
— Herstellen von diversen Übergangsmaßnahmen,
— Baustelleneinrichtung,
— Abbruchleistungen bestehende Ausstattungsgegenstände,
— Abbruchleistungen bestehende Einrichtungen Oberflächenentwässerung (30 St. Straßenabläufe, 553m Muldenrinnen),
— Abbruchleistungen und Entsorgung bestehende Beläge: ca. 2 530 m2 Betonpflaster,
— Abbruchleistungen und seitl. Lagerung bestehende Beläge: ca. 2 560 m2 Großsteinpflaster,
— Aushub und Entsorgung von Boden und Tragschichten: 2 900 m³,
— Liefern und Einbau von Frostschutz- und Tragschichten: für Fläche 4 750 m2,
— Lieferung von gebrauchtem Großsteinpflaster: für Fläche ca. 3150 m2,
— Herstellung Fundamente für Sonnenschirme als Pfahlgründung: 34 St.,
— Einfassung aus Stahlband liefern, einbauen, H250mm, t8mm: 44m,
— Großformatige Granitplatten liefern, einbauen L/B/H = ca. 1200/900/180: ca. 255 m2,
— Schneiden von Großsteinpflaster: ca 3 600 m2,
— Wiedereinbau Pflasterdecke Großsteinpflaster: ca. 5 700 m2,
— Fugenpflege: 1 Jahr,
— Straßenabläufe, Schachtabdeckungen liefern,
— Sonnenschirmhülsen liefern und einbauen: 34 St.,
— Fahrradanlehnbügel liefern und einbauen: 9 St.,
— Fluchttreppe Lotsenhaus ausbauen, modifizieren, lackieren, wiedereinbauen,
— Poller liefern, einbauen: 31 St.,
— Automatisch versenkbarer Poller liefern, einbauen: 1 St.,
— Diverse Balancierelemente liefern, einbauen,
— Rohrgräben und Rohrleitungen herstellen versch. Tiefen: ca. 580 m,
— RW-Kontrollschächte liefern, herstellen: 19 St.,
— SW Betonfertigteil-Schächte liefern, herstellen: 3 St.,
— Sammelbehälter für Schiffsabwässer (9 m3): 1 St.,
— Sedimentationsanlage liefern, einbauen: 1 St.,
— Kabelgräben herstellen: 170 m.
Hansestadt Stralsund Nördliche Hafeninsel
Bauleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Verdingungsunterlagen
Siehe Verdingungsunterlagen
Siehe Verdingungsuntwerlagen
Siehe Verdingungsunterlagen
Siehe Verdingungsunterlagen
Siehe Verdingungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.