Stadt Sternberg - Beschaffung eines Feuerwehrautos, Gerätewagen Logistik GW L2, 19406 Sternberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2019990010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sternberg
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19406
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-sternberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Sternberg - Beschaffung eines Feuerwehrautos, Gerätewagen Logistik GW L2, 19406 Sternberg
Beschaffung eines Gerätewagens Logistik GW L2 für die Feuerwehr der Stadt Sternberg.
19406 Sternberg
Beschafft werden soll Gerätewagen Logistik 2 gemäß DIN/Richtlinie DIN 14555-22. Die Lieferung soll als Komplettfahrzeug erfolgen (Fahrgestell, Aufbau und Feuerwehrtechnische Beladung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Albert Ziegler Feuerschutz GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDL0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.