OV 07/2021 Beförderung von Postsendungen der Hansestadt Wismar
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
Abschnitt II: Gegenstand
OV 07/2021 Beförderung von Postsendungen der Hansestadt Wismar
Die Leistungen umfassen die Abholung, den Transport und die Zustellung aller Postsendungen der Hansestadt Wismar für folgende Zustellbereiche:
— Beförderung von Postsendungen regional (Hansestadt Wismar, Landkreis Nordwestmecklenburg.
Stadt Schwerin, Landkreis Rostock, Hansestadt Rostock) – Beförderung von Postsendungen überregional (bundesweit)
— Beförderung von Postsendungen international (europa- und weltweit).
23966 Wismar
Abholung, Transport und Zustellung aller Postsendungen der Hansestadt Wismar für regionale, überregionale und internationale Zustellbereiche.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lizenz gem. § 5 Abs.1 PostG für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen
— Referenzliste der bisherigen Kunden der letzten 2 Jahre mit Ansprechpartner unter Angabe der Telefonnummer für Rückfragen des Auftraggebers
— Firmenprofil bzw. Firmenvorstellung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger,
— Handelsregisterauszug oder bei europaweiter Bewerbung ein entsprechender Nachweis,
— Police einer Betriebshaftpflichtversicherung in Kopie,
— Eigenerklärung zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datenschutzgesetzes gem. §§ 39PostG,
— Eigenerklärung zur Rückgabe unzustellbarer Sendungen mit und ohne neue Adresse sowie Angabe des Rücksendegrundes innerhalb von 3 Tagen,
— Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen,
— Erklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG), Erklärung nach § 9 Absatz 4 bis 6 VgG M-V: Mindestlohn und Vereinbarung gem. § 10 Abs. 1 S. 2 VgG M-V,
— Einheitliche Europäische Eigenerklärung,
— Vereinbarung Tariftreue.
Kontaktdaten Beschwerdemanagement.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(1) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(2) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.